Das Regionalgericht Bern hat am Freitag zwei Somalier zu Freiheitsstrafen von vier Jahren respektive 17 Monaten verurteilt. Die beiden standen wegen einer ganzen Reihe kleinerer und grösserer Delikte vor Gericht. Im Fokus stand jedoch der Angriff der beiden Angeklagten auf einen Nachbarn im Jahr 2015.
Der eine Somalier hatte damals gerade Streit mit einem Nachbarn im Wohnblock. Am Tattag behändigte er einen Baseballschläger und suchte in Begleitung des anderen Angeklagten die Wohnung des Nachbarn auf.
Er habe dem Mann nur Angst einjagen wollen, beteuerte der 39-Jährige vor Gericht. «Ich wollte ihm eine Lektion erteilen». Bei der Auseinandersetzung wurden der Nachbar und eine weitere, in dessen Wohnung anwesende Person, zum Teil erheblich verletzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 39-jährige Somalier mindestens einmal, wenn wohl auch nicht mit voller Wucht, mit dem Baseballschläger auf den Kopf des Nachbarn eingeschlagen hatte.
Das Gericht wertete den Angriff denn auch nicht als versuchte Tötung, sondern nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten», als versuchte schwere Körperverletzung.
Der andere Angeklagte, ein 31-jähriger Somalier, war ebenfalls in die Auseinandersetzung verwickelt. Er hielt unter anderem die in der Wohnung des Nachbarn anwesende Person in Schach.
Ihn verurteilte das Gericht zu einer 17-monatigen Freiheitsstrafe unter anderem wegen versuchter räuberischer Erpressung, Raufhandel, Nötigung und geringfügigem Diebstahl. Dazu kommt noch eine Busse von 1200 Franken.
Tritt in den Bauch
Der 39-jährige Somalier musste sich des weiteren auch wegen Gewalttätigkeiten gegenüber einer ex-Partnerin vor Gericht verantworten. Er soll sie im Jahr 2016 in den Bauch getreten haben, um eine Fehlgeburt herbeizuführen. Dies deshalb, weil er vermutete, dass das Kind nicht von ihm war. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.
Das Regionalgericht unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Peter Müller hielt die Aussagen des Angeklagten nicht für glaubwürdig. Er habe sich in Widersprüche verstrickt und versucht, seine ex-Partnerin in ein schlechtes Licht zu rücken.
Die Aussagen des 39-jährigen Somaliers seien stark ichbezogen gewesen und «geradezu typisch für jemanden, der nicht zu seinen Taten stehen kann», wie Müller sagte.
Hingegen erachtete das Regionalgericht die Angaben der ex-Partnerin als ehrlich, offen und gut strukturiert. Die Frau habe auch eigenes Verhalten kritisch reflektiert. Sie habe die Vorfälle widerspruchsfrei und authentisch geschildert. Zudem habe sie nicht den Eindruck gemacht, sie wolle sich am Angeklagten rächen.
Die junge Frau hatte vor Gericht gesagt, sie erhoffe sich eine angemessene Strafe für ihren ex-Partner und dass dieser dadurch vor allem lerne, Respekt gegenüber Frauen zu üben.
Der 39-jährige Somalier wurde unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchtem Schwangerschaftsabbruch, sexueller Nötigung, mehrfachen Drohungen und Gehilfenschaft zu Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Die Probezeit wurde auf vier Jahre festgelegt.
Die beiden Somalier führten bisher ein Leben geprägt von Delikten, Schulden und zum Teil auch Drogen. Beide kamen in den 1990er-Jahren in die Schweiz und landeten als Jugendliche in Heimen. Sie sprechen gut Berndeutsch. Einer der beiden war längere Zeit als Hilfskraft in der Gastronomie tätig. Der andere führte ein unstetes Leben.
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