Mutmassliche Unregelmässigkeiten bei der Vergabe von Sportfördergeldern im Kanton Schwyz machten vor drei Jahren Schlagzeilen. Gegen den damaligen Leiter der Abteilung Sport hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben.
Die Anklage sei eingegangen, bestätigte das Schwyzer Strafgericht am Freitag auf Anfrage. Weil es sich um eine Parteienbehauptung der Staatsanwaltschaft handle, könne man zum Inhalt noch keine Angaben machen. Das Gericht prüfe nun die Anklage und hoffe, dass es noch in diesem Jahr eine allfällige Hauptverhandlung abhalten könne.
Das Bildungsdepartement hatte 2015 gegen einen leitenden Angestellten im Amt für Volksschulen und Sport eine Anzeige eingereicht. In der Folge untersuchte die Staatsanwaltschaft die näheren Umstände, wie Gelder für die Sportförderung vergeben wurden und ging auch der Frage nach, ob dabei die entsprechenden Regeln angewendet wurden. Die mögliche Deliktsumme ist unklar.
Der Beschuldigte war vorerst im Amt geblieben, im März 2016 aber vorzeitig in den Ruhestand getreten. Das Vertrauensverhältnis sei im Zusammenhang mit der Strafanzeige zerrüttet und eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich, hiess es damals.
Bei den Sportfördergelder handelte es sich um Ergänzungsleistungen für Schwyzer Sportlerinnen und Sportler. Die Konti liefen über die Rechnung des kantonalen Sportverbandes, die Hoheit lag aber beim Kanton.
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