Justiz Mit 210 km/h auf der A2 unterwegs – Freiheitsstrafe für Luzerner Raser

SDA; gusi

25.3.2019 - 23:59

Der Raser donnerte mit 210 Stundenkilometern über die Autobahn bei Stans NW.
Der Raser donnerte mit 210 Stundenkilometern über die Autobahn bei Stans NW.
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Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 28-jährigen Raser zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Unter anderem donnerte dieser mit über 210 km/h über die Autobahn bei Stans.

Das Gericht sprach den Mann aus Bosnien-Herzegowina der mehrfachen qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis und der Verletzung von Verkehrsregeln schuldig, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es ist rechtskräftig. Es fand ein abgekürztes Verfahren statt.

Raser hatte keinen gültigen Fahrausweis

Dem Verurteilten wird ein Tag Polizeihaft angerechnet, die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem wird er mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft, ebenso bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren.

Der Mann hatte Ende März 2017 auf der A2 bei Stans die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 93 km/h überschritten. Gleichentags donnerte er in Ebikon mit 132 km/h über die A14 und in Kriens mit 180 km/h über die A2 – erlaubt gewesen wären jeweils nur 100 km/h.

Der Verurteilte unternahm diese Raserfahrten, obwohl er keinen gültigen Führerausweis hatte.



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