Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag der Auslagerung des Projekts «Campus Horw» zugestimmt. Nun können die Stimmberechtigten entscheiden, ob der Kanton eine Aktiengesellschaft gründen soll, die an seiner Stelle den Hochschulstandort in Horw LU ausbaut und betreibt.
Das Parlament stimmte dem entsprechenden Dekret mit 77 zu 27 Stimmen und in zweiter Lesung einer Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen mit 73 zu 28 Stimmen zu. Gegen die Auslagerung stimmten SP und Grüne.
Das Dekret sieht vor, dass der Kanton eine Immobilien Campus Luzern-Horw AG gründet. Diese soll den Hochschulstandort für weit über 4000 Studentinnen und Studenten der Studienrichtungen Technik, Architektur und Pädagogik realisieren und betreiben.
Der Kanton will dem Unternehmen, das nicht gewinnorientiert arbeiten und steuerrechtlich als gemeinnützig gelten soll, die bestehenden Bauten des Campus mitsamt dem ausführungsreifen Bauprojekt übertragen. Die Kosten für die Planung und den Bau werden auf rund 400 Millionen Franken veranschlagt.
«Finanzpolitischer Schlungg»
Begründet wurde die Auslagerung vom Regierungsrat damit, dass mit dieser die Investitionsrechnung des Kantons geschont werden könne. Die Linke sprach deswegen von einem finanzpolitischen «Schlungg».
Hasan Candan (SP) beantragte an der zweiten Lesung, die beiden Vorlagen abzulehnen. Er unterstütze einen Campus Horw und einen Hochschulstandort Luzern. Die SP wolle aber nicht Hand bieten, dass der Kanton fundamentale Aufgaben auslagere. Der Kanton müsse versuchen, mit zukunftsfähigen Wegen seine Aufgaben zu stemmen. Maurus Frey (Grüne) sagte, das vorgeschlagene Konstrukt sei die Folge einer zu rigiden Finanzpolitik.
Die bürgerlichen Fraktionen zeigten sich von diesen Einwendungen aber unbeeindruckt. Regierungspräsident Reto Wyss (CVP) sagte, es werde nicht die Bildung ausgelagert. Es gehe nur um die Hülle der Bildung. Zudem gehe es um eine gemeinnützige AG im Besitz des Kantons.
Das Dekret, dem der Kantonsrat zustimmte, sieht nicht nur die Gründung der AG vor, sondern auch einen Sonderkredit von 53,5 Millionen Franken. In diesem sind die Kosten für die Gründung der AG sowie die Planung des Vorhabens enthalten. Ausgaben von über 25 Millionen Franken unterliegen im Kanton Luzern der obligatorischen Volksabstimmung.
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