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Landrat NW
Die Beschlüsse des Nidwaldner Landrats
Der Landrat Nidwalden hat an seiner Sitzung vom Mittwoch:
- das Anwaltsgesetz ohne Einwendungen in erster Lesung teilrevidiert und dabei die Möglichkeit, fehlbaren Anwälten das Patent zu entziehen, darin verankert. Heute können Anwälte, die ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, weiterhin den Titel «Rechtsanwalt» tragen. Das Geschäft war unbestritten.
- die neuen Regeln des Bundes zur Inkassohilfe in das kantonale Sozialhilfegesetz überführt. Die Teilrevision des Gesetzes war in der ersten Lesung unbestritten. Die Inkassohilfe unterstützt Personen, die Anrecht auf Alimente haben, diese einzufordern.
- in erster Lesung und ohne Einwendungen das kantonale Krankenversicherungsgesetz teilrevidiert. Es geht um kleinere, vom Bund vorgegebene Anpassungen. Neu setzt etwa der Kanton und nicht mehr der Bund die Höchstzahl der Ärzte fest. Dazu wurde im Parlament gesagt, dass in Nidwalden bei den Hausärzten eher die Gefahr einer Unter- als einer Überversorgung bestehe.
- im Landratsreglement vorgeschrieben, dass gutgeheissene Motionen und Postulate innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden müssen.
- vom Bericht der Aufsichtskommission zum Covid-19-Krisenmanagement des Kantons ohne weitere Diskussionen Kenntnis genommen und den Regierungsrat beauftragt, bis Ende 2024 einen Monitoringbericht vorzulegen.
- ein Postulat von Paul Odermatt (Mitte) zur Strommangellage gutgeheissen und als erledigt abgeschrieben.
- Interpellationen und ein Einfaches Auskunfsbegehren behandelt
- Gesuche um Einbürgerungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.
rl, sda