Der Kantonsrat Zug hat an seiner Sitzung vom Donnerstag:
- mehrere Interpellationen, ein Postulat und eine ALG-Motion zum Verbot von Konversionstherapien an die Regierung zur Bearbeitung überweisen.
- der Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz in zweiter Lesung mit 68 zu 1 Stimmen zugestimmt.
- die Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege in Bezug auf die Anpassung der gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Gebühren in erster Lesung behandelt. Handlungsbedarf bestand aufgrund eines Bundesgerichtsurteils. Die Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
- der Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes in Bezug auf Teilämter in erster Lesung behandelt. Sie beruht auf einer SP-Motion, welche das Obergericht beauftragte, dem Kantonsrat eine Anpassung des Gesetzes vorzulegen, um eine grössere Flexibilität bei der Festsetzung der Pensen für Richterinnen und Richter zu schaffen. Ein Rückweisungsantrag der SVP bliebt mit 15 zu 55 Stimmen chancenlos. Die Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
- die Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen in erster Lesung beraten, die Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Vorgesehen ist, dass die Frist für die Einreichung von Stimmrechtsbeschwerden bei einem zweiten Wahlgang bei den Ständeratswahlen von zehn auf drei Tage herabgesetzt wird. Dadurch kommt der Rat dem Anliegen der Motion des Büros des Kantonsrats nach. Denn kommt es heute bei Ständeratswahlen zu einem zweiten Wahlgang, kann dies dazu führen, dass die oder der Gewählte den Kanton Zug nicht bereits am ersten Tag der Wintersession im Ständerat vertreten kann, weil vor der Gültigkeitsfeststellung des Kantonsrats die zehntägige Beschwerdefrist abgewartet werden muss. Dies war bei den Wahlen 2019 der Fall.
- mit 45 zu 28 Stimmen 130'000 Franken an den Kasernenneubau der Schweizergarde im Vatikan bewilligt.