Zug
Zum Schutz von Vögeln, Fischen, Insekten und Amphibien hat der Zuger Regierungsrat das Ufergebiet im "Choller" am Zugersee zu einer Flachwasserschutzzone erklärt, das für Boote und Sportgeräte gesperrt ist. Die Sperrzone wird künftig mit gelben Bojen markiert, wie die Zuger Baudirektion am Dienstag mitteilte.
Nicht mehr erlaubt sein wird in dem Ufergebiet zwischen Zug und Cham auch die Angelfischerei vom Boot aus. Ausgenommen ist einzig die Berufsfischerei. Und Kanutinnen und Kanuten dürfen ihre Boote wie bisher ein- und auswassern, aber nicht innerhalb der Flachwasserschutzzone umherfahren.
Die Badebuchten im Naturschutzgebiet sind zum Baden und Grillieren vorgesehen. Wer Schlauchboote oder ähnliche Sportgeräte benützen wolle, müsse auf das nahegelegene "Brüggli" ausweichen, wo keine Beschränkungen bestehen.
Das Naturschutzgebiet "Choller" ist ein sehr beliebtes Naherholungsgebiet. Weil der Erholungsbetrieb erhebliche Störungen für die Tiere im flachen Übergangsbereich zwischen Land und Wasser bringt, hat der Zuger Regierungsrat mit der Revision des Schutzplans Choller /Sumpf neue Vorschriften für die Flachwasserschutzzone erlassen. Ziel ist es, die wertvollen Lebensräume im Uferbereich zu entlasten.
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