Zentralschweiz Gemeinde Altbüron LU wiederholt Budgetgemeindeversammlung

rl, sda

8.1.2024 - 07:55

Das Regierungsgebäude des Kantons Luzern, in dem über eine Stimmrechtsbeschwerde aus Altbüron entschieden werden muss. (Archivaufnahme)
Das Regierungsgebäude des Kantons Luzern, in dem über eine Stimmrechtsbeschwerde aus Altbüron entschieden werden muss. (Archivaufnahme)
Keystone

Die Stimmberechtigten von Altbüron LU werden ein zweites Mal über das Budget 2024 und den Steuerfuss entscheiden können. Der Gemeinderat will im ersten Quartal eine ausserordentliche Gemeindeversammlung durchführen und die Abstimmung vom 12. Dezember 2023 wiederholen.

Keystone-SDA, rl, sda

Als Grund nennt der Gemeinderat auf der Gemeindehomepage einen Verfahrensfehler, zu dem beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben worden sei. Die Beschwerde betreffe den Antrag eines Stimmberechtigten zum Budget respektive zum Steuerfuss.

Die «Luzerner Zeitung» hatte am Montag über die Wiederholung der Gemeindeversammlung berichtet. Demnach war am 12. Dezember der Antrag auf eine Senkung des Steuerfusses gestellt worden.

Die Zeitung zitierte die Gemeindepräsidentin, wonach der Gemeinderat überzeugt gewesen sei, dass der Antrag einer Rückweisung des Budget gleichkomme und deswegen in dieser Art nicht möglich sei. Hintergrund war offenbar eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes.

Nach Angaben der Gemeinde gilt vorderhand das beschlossene Budget. Altbüron befinde sich nicht im budgetlosen Zustand.