Verkehrspolitik Gemeinden wollen Stadt Luzern im Verkehrsverbund behalten

kad, sda

8.7.2021 - 10:38

Die Stadt Luzern als Eigentümerin der Verkehrsbetriebe Luzern soll weiterhin im Verkehrsverbund Luzern vertreten sein. (Archivbild)
Die Stadt Luzern als Eigentümerin der Verkehrsbetriebe Luzern soll weiterhin im Verkehrsverbund Luzern vertreten sein. (Archivbild)
Keystone

Die Luzerner Gemeinden wollen die Stadt Luzern weiterhin in jenem Gremium vertreten sehen, das den öffentlichen Regionalverkehr im Kanton organisiert. Sie lehnen einen Ausschluss aus dem Rat des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) ab, den der Kanton vorschlägt.

Keystone-SDA, kad, sda

Der Kanton begründete den Ausschluss der Stadt im Zuge einer geplanten Neuausrichtung des Verbundrates mit möglichen Interessenskonflikten, weil sie Alleineigentümerin der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) ist. Damit ist der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) nicht einverstanden, wie er am Donnerstag mitteilte.

Die VBL sind Hauptauftragnehmerin des VVL im Orts- und Regionalverkehr. Für den VLG sei ein Ausschluss eines solch zentralen Akteurs nicht zielführend und schafft lediglich neue Probleme. Mögliche Interessenkonflikte liessen sich beispielsweise durch «Mandatsverträge» lösen.

Der Kanton Luzern hatte Anfang Mai bekannt gegeben, dass der Verbundrat weniger ein politisches und mehr ein fachliches Gremium werden solle. Heute gehören dem Gremium drei Vertreter des Kantons und vier der Gemeinden an.

Ablehnung der Stadt

Ein Anlass für die Reform des VVL-Rats war die Subventionsaffäre der VBL gewesen. Das städtische Unternehmen steht im Verdacht, von 2010 bis 2017 vom VVL und vom Bund total 16 Millionen Franken zu hohe Subventionen bezogen zu haben. Die Stadt Luzern hatte sich bereits ablehnend zum Ausschluss geäussert.

Der Gemeindeverband kommt zum Schluss, dass es beim VVL keinen grundlegenden Reformbedarf gibt. Die Gemeinden wollen weiterhin mit vier Mitgliedern vertreten sein. Aus dem Kreis der rund 386 kommunalen Exekutivmitglieder liessen sich genügend qualifizierte Personen finden. Der VLG begrüsst dagegen die Schaffung einer Findungskommission.