FinanzausgleichGesetz noch nicht in Kraft: Kanton Luzern unterliegt vor Gericht
rl, sda
10.12.2021 - 10:10
Das Luzerner Finanzdepartement hat die Finanzausgleichszahlung 2020 an die Gemeinde Altishofen falsch berechnet. Es stützte sich auf eine Gesetzesfassung, die gar noch nicht in Kraft getreten war, wie das Kantonsgericht feststellte.
Keystone-SDA, rl, sda
10.12.2021, 10:10
10.12.2021, 15:12
SDA
Das Finanzdepartement hatte im Juni 2019 die Finanzausgleichszahlungen der fusionierten Gemeinde Altishofen für 2020 festgelegt. Altishofen und Ebersecken schlossen sich auf Anfang 2020 zusammen.
Grundlage der Verfügung war das kantonale Gesetz über den Finanzausgleich und die entsprechende Verordnung gewesen, beide in der Fassung vom 1. Januar 2020. Diese Bestimmungen waren im Zuge der Aufgaben- und Finanzreform AFR18 geändert worden.
Beim Regierungsrat abgeblitzt
Altishofen stellte sich auf den Standpunkt, dass das Finanzdepartement bei der Berechnung des Besitzstands die «alte Fassung» der Bestimmungen berücksichtigen müsse. Der Regierungsrat lehnte die Beschwerde der Gemeinde gegen die Verfügung aber ab, worauf sich Altishofen an das Kantonsgericht wandte.
Das Gericht hiess die Beschwerde gut. Das Finanzdepartement habe zu unrecht die geänderten Erlasse vor deren Inkrafttreten angewendet. Eine solche «positive Vorwirkung» sei grundsätzlich unzulässig, und für eine Ausnahme fehle eine gesetzliche Grundlage oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Kanton.
Auch führten die neuen Fassungen der gesetzlichen Grundlagen zu geänderten Berechnungsgrundlagen, hielt das Kantonsgericht fest. Es sei somit nicht so, dass die AFR18 das Finanzausgleichsgesetz bloss konkretisiere oder verdeutliche.
Folgen noch offen
Die finanziellen Auswirkungen des Urteils auf den Kanton sind noch offen. Die Neuberechnung sei noch nicht erfolgt, teilte das Finanzdepartement auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Offen ist auch, ob das Urteil Folgen für weitere Gemeinden haben könnte. Eine Antwort auf diese Frage könne erst nach einer detaillierten Analyse erfolgen, erklärte das Finanzdepartement.
Eine weitere Beschwerde der Gemeinde, dieses Mal gegen die Finanzausgleichszahlung 2021, wies das Kantonsgericht aber ab. Hier machte die Gemeinden einen Vertrauensschutz geltend. Sie sei fälschlicherweise davon ausgegangen, Anspruch auf gewisse Leistungen zu haben, dies aufgrund der Korrespondenz und Gespräche mit dem Kanton.
Die beiden Urteile des Kantonsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Der Kanton legt dagegen keine Beschwerde ein.
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