Spitalversorgung Grundangebot des Kantonsspitals Obwalden bleibt vorerst im Gesetz

rl, sda

19.3.2021 - 11:34

Das Grundangebot des Kantonsspitals Obwalden bleibt vorläufig im Gesetz verankert. (Archivaufnahme)
Das Grundangebot des Kantonsspitals Obwalden bleibt vorläufig im Gesetz verankert. (Archivaufnahme)
Keystone

Welche Akutabteilungen das Kantonsspital Obwalden führen muss, soll zumindest vorerst noch im Gesetz verankert bleiben. Der Regierungsrat verzichtet nach Kritik in der Vernehmlassung darauf, die sogenannte Mindestausstattung aus dem Gesundheitsgesetz zu streichen, wie er am Freitag mitteilte.

Keystone-SDA, rl, sda

Mit der Aufhebung der gesetzlichen Mindestausstattung hätte das Kantonsspital im Wettbewerb der Spitäler mehr Flexibilität erhalten sollen. Heute ist im Gesundheitsgesetz festgelegt, dass das Spital die Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Anästhesie führen muss.

Im Raum steht vor allem eine Schliessung der Geburtenabteilung, die der Spitalrat im September 2020 zu prüfen vorgeschlagen hatte. Eine solche Abbaumassnahme wäre unter den heutigen gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.

Hintergrund der Diskussion ist, dass der Kanton immer mehr Geld für sein Spital aufwenden muss. Zur Diskussion steht deswegen auch, dass sich das Kantonsspital mit anderen Spitälern zu einer Versorgungsregion zusammenschliesst.

Zeitpunkt kritisiert

Regierungsrätin Maya Büchi-Kaiser (FDP) sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, in der Vernehmlassung sei die Notwendigkeit einer Anpassung der gesetzlichen Mindestausstattung nicht grundsätzlich bestritten worden. Eine klare Mehrheit habe aber den Zeitpunkt kritisiert.

Die Vernehmlassung zeigte, dass zunächst die Arbeiten an der Strategie für die Akutversorgung weitergeführt werden sollen. Dies sei damit begründet worden, dass jetzt im Detail noch offen sei, wie das Spital fit gemacht und ausgerichtet werden solle, sagte Büchi.

Weil es damit keine politische Mehrheit für eine Änderung des fraglichen Gesetzesartikels gibt, beschloss der Regierungsrat, die Aufhebung der Mindestausstattung aus der Revision des Gesundheitsgesetzes zu streichen. Vom Tisch ist das Anliegen damit aber nicht. Er halte an seiner Ansicht fest, dass dieser Schritt mittelfristig notwendig sei, um dem Spital eine zukunftstaugliche Entwicklung zu ermöglichen, teilte der Regierungsrat mit.

Wie lange es geht, bis die Versorgungsstrategie für das Spital steht, ist offen. Es sei sicher nicht eine Frage von Monaten, sagte Büchi. Diese Arbeiten brauchten ihre Zeit.

In der Vernehmlassung unbestritten waren die weiteren vorgesehenen Anpassungen im Gesundheitsgesetz. Es geht vor allem um Änderungen, die durch neue Vorschriften des Bundesrechts nötig würden, teilte der Regierungsrat mit. Es dürfte zu einer finanziellen Mehrbelastung des Kantons kommen.

Der Kantonsrat dürfte die Revision des Gesundheitsgesetzes an seinen Sessionen im Mai und Juni behandeln.