Öffentlicher Verkehr Gutachten empfiehlt nach VBL-Subventionsaffäre Ausstandsregeln

kad, sda

15.6.2021 - 11:14

Nach der Subventionsaffäre um die VBL hat ein Gutachten die Rolle des Luzerner Verkehrsverbunds beleuchtet. (Archivbild)
Nach der Subventionsaffäre um die VBL hat ein Gutachten die Rolle des Luzerner Verkehrsverbunds beleuchtet. (Archivbild)
Keystone

Ein externes Gutachten hat die Rolle der kantonalen Behörden in der Subventionsaffäre um die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) überprüft. Es empfiehlt strengere Leitlinien für die Führung des Verkehrsverbunds Luzern (VVL) und eine Anpassung der Public Corporate Governance (PCG) im Kanton Luzern.

Keystone-SDA, kad, sda

Der VVL, der im Kanton Luzern ÖV-Angebote bestellt, streitet sich in der Subventionsaffäre mit den VBL um 16 Millionen Franken, die diese in seinen Augen zu unrecht bezogen haben. Zur Aufarbeitung der Affäre, die von einem Gericht entschieden werden dürfte, hat die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Luzerner Kantonsrats ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.

Dieses beleuchtet auf 77 Seiten die Causa VBL und damit auch die kantonale PCG-Gesetzgebung, wie die AKK am Dienstag mitteilte. Das Gutachten kam zum Schluss, dass die kantonalen Gremien, also Regierung, AKK, Finanzkontrolle und das zuständige Departement ihre Aufsichtspflicht in der Subventionsaffäre insgesamt gut wahrgenommen haben. Einzig der Verbundrat hätte gegenüber den VBL mehr Druck ausüben können.

Der VVL wird vom Verbundrat geführt, in dem Kantons- und Gemeindevertreter sitzen. Das Gutachten empfiehlt, dass für die Mitglieder des Rats ein detailliertes Offenlegungs- und Ausstandsreglement erlassen wird. Damit sollen Themen wie Unvereinbarkeit und Interessenskonflikte geregelt werden, sagte Kommissionspräsidentin Irene Keller (FDP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Mandatsverträge schliessen

Zudem sollen mit dem Verbundrat Mandatsverträge abgeschlossen werden, die Rechte und Pflichten und insbesondere Loyalitäten klären. So könnte darin etwa festgehalten werden, dass der VVL Ziele im Auftrag des Kantons zu verfolgen habe und nicht persönliche Interessen von Verbundratsmitgliedern.

Keller sagte, das PCG-Gesetz aus dem Jahr 2012 sei noch relativ jung, die Anwendung müsse weiterentwickelt werden. Das Gutachten zeige, dass in diesem Bereich sämtliche kantonalen Gremien stärker sensibilisiert werden müssten. Gleichzeitig stellt es dem Luzerner Gesetz im Vergleich zu anderen Kantonen ein gutes Zeugnis aus.

Dem Regierungsrat empfehlen die Gutachter zudem, die Leistungsvereinbarungen zu optimieren. So könnten neben der Rahmenvereinbarung, die mit dem VVL über vier Jahre abgeschlossen wird, auch jährliche Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Die Finanzkontrolle und andere kantonale Aufsichtsgremien sollen zudem vereinfachten Zugriff auf Subventionsberechtigte erhalten.