Das Veranstaltungslokal Zwischenbühne in Horw soll professionalisiert und in ein Kulturhaus umgewandelt werden. Dies schlägt der Gemeinderat in einem Planungsbericht dem Einwohnerrat vor. Für die Gemeinde bedeutet ein solcher Schritt Mehrkosten.
Wie der Gemeinderat in seinem am Mittwoch publizierten Bericht schreibt, kommen durch eine Professionalisierung der Zwischenbühne in den Jahren 2020 bis 2022 auf die Gemeinde total Mehraufwendungen von 180'000 Franken zu. Dies soll zum Teil innerhalb der Kulturausgaben kompensiert werden.
Die Zwischenbühne gibt es seit 1981. Mehrere Generationen führten seither das Veranstaltungslokal ehrenamtlich. Seit der Gründerzeit habe sich die Kultursparte stark verändert, schreibt der Gemeinderat. Das Kulturangebot in der Region Luzern sei vielfältiger geworden, die Ansprüche der Kulturschaffenden und der Besucherinnen und Besucher seien gestiegen.
Die Zwischenbühne reagierte auf diese Entwicklung damit, dass sie 2015 vom Grundsatz Abstand nahm, alles in ehrenamtlicher Arbeit zu leisten. 2017 wurde im 20-Prozent-Pensum eine Geschäftsleiterin angestellt. Alle getroffenen Massnahmen hätten den Vorstand zwar kurzfristig entlastet, die Zukunft der Zwischenbühne werde damit aber nicht gesichert, schreibt der Gemeinderat in seinem Bericht.
Zahl der Veranstaltungen erhöhen
Der Gemeinderat will die Kunst- und Kulturkommission zum Träger des Horwer Kulturgeschehens machen. Sie soll zusammen mit den Interessengruppen (Zwischenbühne, Eltern, Musikschule) ein Kulturprogramm planen und durchführen. Hauptveranstaltungsort soll dabei das Kulturhaus Zwischenbühne sein.
Ab 2020 bis 2022 soll die Zahl der Veranstaltungen in der Zwischenbühne bis auf 45 erhöht werden. Dies bedinge auch, dass zusätzliche Teilzeitstellen im Umfang von rund 100 Prozent geschaffen würden, schreibt der Gemeinderat.
Die jährlichen Lohnkosten dürften um rund 65'000 Franken auf 90'000 Franken steigen. Gerechnet wird aber nicht nur mit höheren Aufwänden, sondern auch mit höheren Erträgen. Daraus resultiert ein Verlust von bis zu 100'000 Franken pro Jahr. Der Fehlbetrag soll durch die bisherigen Beiträge der Gemeinde von 20'000 Franken, durch einen neuen Deckungsbeitrag der Gemeinde von maximal 60'000 Franken, durch Beiträge der Regionalkonferenz Kultur Luzern und durch Reorganisationen gedeckt werden.
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