Kommunale Wahlen NWIn Wolfenschiessen NW ist wegen eines Fehlers eine Nachwahl nötig
rl, sda
10.8.2022 - 08:59
In Wolfenschiessen NW ist für die Besetzung des siebten Gemeinderatssitzes und des Gemeindevizepräsidiums ein zweiter Wahlgang nötig. Grund dafür ist, dass der Kandidat für das Vizepräsidium nicht auch für den Gemeinderat kandidierte.
10.8.2022 - 08:59
SDA
Das Gemeindepräsidium und sechs der sieben Gemeinderatssitze wurden in stiller Wahl besetzt, wie die Gemeinde Wolfenschiessen auf ihrer Homepage schreibt. Die für den 25. September angesetzte Wahl entfällt damit.
Für einen Gemeinderatssitz und das Gemeindevizepräsidium ist aber ein zweiter Wahlgang nötig. Dieser findet am 6. November statt. Kandidaturen können bis am 19. September angemeldet werden.
Für das Gemeindevizepräsidium ging zwar eine Kandidatur ein, nämlich die des bisherigen Gemeinderats Pius Schuler (FDP). Da Schuler jedoch nicht für den Gemeinderat kandidiert habe, könne er nicht als Gemeindevizepräsident gewählt werden, teilte die Gemeinde mit.
Als Gemeindepräsident oder -vizepräsident gewählt werden können nur Personen, die auch die Wahl in den Gemeinderat geschafft haben. Gegenüber der «Nidwaldner Zeitung» vom Mittwoch nimmt der Präsident der FDP Wolfenschiessen, Alexander Schuler, den Fehler auf sich. Er sei davon ausgegangen, dass es reiche, wenn ein bisheriger Gemeinderat auf einem der beiden fast gleich aussehenden Formulare aufgeführt sei, wird er in der Zeitung zitiert.
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