Kanton Schwyz Initianten ziehen für Spenden-Transparenz vor Bundesgericht

SDA/gbi

9.8.2019 - 10:14

Die Schwyzer Regelung für Transparenz in der Politikfinanzierung muss vom Bundesgericht überprüft werden. (Symbolbild)
Die Schwyzer Regelung für Transparenz in der Politikfinanzierung muss vom Bundesgericht überprüft werden. (Symbolbild)
Source: Keystone

Die Initianten, die sich im Kanton Schwyz für eine transparente Parteienfinanzierung einsetzen, ziehen vor Bundesgericht. Sie kritisieren «Schlupflöcher» im vom Kantonsrat geschaffenen Transparenzgesetz.

Im Mai hatten die Stimmberechtigten im Kanton Schwyz mit einem Ja-Anteil von 54 Prozent das neue Transparenzgesetz gutgeheissen. Dieses ist die Folge der Transparenz-Initiative der Juso, die 2018 bei einer Volksabstimmung überraschend eine Mehrheit gefunden hatte.

Der bürgerlich dominierte Kantonsrat setzte die Initiative nur widerwillig um. Das Gesetz sei eigentlich unnötig und bringe ausser Bürokratie nichts, lautete der Tenor. Doch auch die Juso ist mit dem Gesetz unzufrieden. Dieses sei zahnlos und verwässert.

Zu viele Schlupflöcher

Das Initiativkomitee teilte am Freitag mit, dass es das Transparenzgesetz vom Bundesgericht auf seine Verfassungsmässigkeit überprüfen lasse. Angeprangert wird eine Serie von Regelungen, die die Initianten als «Schlupflöcher» taxieren.



Sie kritisieren, dass Parteien Spenden unter 1'000 Franken anonym annehmen dürfen. Dies heble die in der Kantonsverfassung verankerte Offenlegungspflicht faktisch aus, heisst es in der beim Bundesgericht eingereichten Beschwerde. Auf diese Weise könne jemand ohne Pflicht zur Offenlegung unendlich viel Geld spenden, wenn er dieses anonym und in kleinen Tranchen zukommen lasse.

Freie Willensbildung eingeschränkt

Diese Umgehungsmöglichkeit verletze das verfassungsmässige Recht der Bürgerinnen und Bürger, vollständig über die Finanzierung einer Wahl- und Abstimmungskampagne informiert zu werden, kritisieren die Beschwerdeführer. Die in der Bundesverfassung garantierte freie Willensbildung werde damit eingeschränkt.



Die Offenlegungspflicht gilt gemäss dem Transparenzgesetz erst, wenn das Budget für eine Wahl- und Abstimmungskampagne auf kantonaler Ebene über 10'000 und auf kommunaler Ebene über 5'000 Franken liegt. Diese Schwellen seien willkürlich. Die Stimmberechtigten hätten ein Recht darauf, bei jeder Wahl und Abstimmung zu erfahren, wer wie viel Geld in eine Kampagne steckte, erklären die Beschwerdeführer.

Spenden auf Vorrat sammeln

Weiter lehnen die Beschwerdeführer die Regelung ab, wonach die Parteispenden nur in den Jahren offengelegt werden müssen, in denen eine Partei sich an einer Wahl- oder Abstimmungskampagne beteiligt. Die politischen Akteure könnten so in Jahren, in denen sie keine Kampagnen führen, Spenden sammeln, die sie nicht offenlegen müssten, und für spätere Kampagnen verwenden.

Obwohl die Beschwerdeführer das Transparenzgesetz als ungenügend erachten, kritisieren sie den Regierungsrat, dass er dieses noch nicht in Kraft gesetzt hat. Sie argwöhnen, dass damit verhindert werden solle, dass die Transparenzregeln bereits bei den kantonalen Wahlen im Frühling 2020 gelten würden.

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