Veranstaltungen Kanton Luzern soll Folgen einer Billettsteuer-Abschaffung prüfen

SDA

13.10.2020 - 00:01

Veranstaltungen wie das Blue Balls Festival in der Stadt Luzern bezahlen eine Billettsteuer, deren Zukunft der Kanton prüfen will. (Archivbild)
Veranstaltungen wie das Blue Balls Festival in der Stadt Luzern bezahlen eine Billettsteuer, deren Zukunft der Kanton prüfen will. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die 1919 eingeführte «Lustbarkeitssteuer», heute besser bekannt als Billettsteuer für Veranstaltungen, könnte im Kanton Luzern bald ausgedient haben. Der Regierungsrat will prüfen, welche Folgen eine Abschaffung dieser Abgabe hätte.

Die Regierung ist bereit, eine Motion von Damian Hunkeler (FDP) als Postulat zu überweisen, wie sie in ihrer Antwort auf den Vorstoss vom Dienstag festhält. Die Motion forderte, die Billettsteuer gelte abgeschafft, da ihr Ursprung «mittelalterlich» sei, als milde Gaben für Arme und Kranke entrichtet wurden beim Besuch einer Vergnügungsveranstaltung.

Heute gelte nur noch in wenigen Gemeinden eine Billettsteuer. Diese profitierten dabei von Abgaben, die vor allem die Kinobetreiber, die Konzertveranstalter und auch Festivals betreffen, heisst es in der Motion. Die Steuer sei ein reines Umverteilungsvehikel, bringe erheblichem bürokratischem Aufwand und generiere wenig Nutzen.

Ohne Umschweife abschaffen will die Regierung die Steuer allerdings nicht. Diese habe weiterhin ihre Berechtigung. Die Gemeinden könnten selber entscheiden, ob sie eine Billettsteuer wollten. Erhoben wird sie vor allem in grösseren Gemeinden wie der Stadt Luzern, Kriens, Ebikon oder Emmen, da deren Angebot einen regionalen Charakter hat.

Weil aber im nationalen Umfeld die Billettsteuer für Kulturveranstalter auch ein Wettbewerbsnachteil sein könne, wirke sich das allenfalls negativ auf die kulturelle Vielfalt aus, schreibt der Regierungsrat. Daher will der Kanton gemeinsam mit den Gemeinden, in denen eine Billettsteuer erhoben wird, die Auswirkungen prüfen, die eine Abschaffung der Steuer hätte.

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