Ergänzungsleistungen Kanton Luzern zahlt zu wenig an Heimaufenthalt

SDA

24.1.2020 - 10:15

Das Luzerner Kantonsgericht hat einem Pflegeheimbewohner Recht gegeben. (Symbolbild)
Das Luzerner Kantonsgericht hat einem Pflegeheimbewohner Recht gegeben. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Luzern begrenzt die Ergänzungsleistungen von Heimbewohnern zu stark. Er verstosse damit gegen Bundesrecht, weil den Heimbewohnern eine Sozialhilfeabhängigkeit drohe, stellte das Kantonsgericht fest.

Das Gericht hiess eine Beschwerde eines betagten Mannes teilweise gut, wie es am Freitag mitteilte. Der Beschwerdeführer musste pro Tag 28 Franken selbst an die Unterkunft im Einzelzimmer und die Betreuung zahlen, was zu einem übermässigen Verzehr seines bescheidenen Vermögens führte.

Das Gericht weist den Kanton an, die volle Tagestaxe anzurechnen, allerdings nicht für ein Einzelzimmer, sondern nur für ein Doppelzimmer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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