Ergänzungsleistungen Kanton Luzern zahlt zu wenig an Heimaufenthalt

SDA

24.1.2020 - 13:38

Das Luzerner Kantonsgericht hat einem Pflegeheimbewohner Recht gegeben. (Symbolbild)
Das Luzerner Kantonsgericht hat einem Pflegeheimbewohner Recht gegeben. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Luzern begrenzt die Ergänzungsleistungen von Heimbewohnern zu stark. Er verstosse damit gegen Bundesrecht, weil den Heimbewohnern eine Sozialhilfeabhängigkeit drohe, stellte das Kantonsgericht fest.

Das Gericht hiess eine Beschwerde eines Heimbewohners teilweise gut, wie es am Freitag mitteilte. Der Betagte erhielt zur Deckung des Existenzbedarfs Ergänzungsleistungen. Das Kantonsgericht weist den Kanton in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil an, diese Zahlungen zu erhöhen.

Der Regierungsrat machte zu den Folgen des Urteils noch keine Aussagen. Er analysiere die Auswirkungen nun gemeinsam mit den Gemeinden und der Ausgleichskasse Luzern, teilte er mit. Im Anschluss lege er das weitere Vorgehen fest.

Von allfälligen Änderungen aufgrund des Urteils wären die Gemeinden direkt betroffen, da sie die Aufenthaltstaxen jener Heimbewohnenden finanzieren, die Ergänzungsleistungen beziehen, wie das Gesundheits- und Sozialdepartement auf Anfrage mitteilte.

Im vorliegenden Fall forderte das Heim für die Unterkunft im Einzelzimmer und die Hotellerie eine Tagespauschale von 168 Franken. Der Kanton anerkannte aber bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nur eine maximale Taxe von 140 Franken. Der Betagte musste somit 28 Franken pro Tag oder 10'220 Franken pro Jahr selbst bezahlen.

Zu starker Vermögensverzehr

Der Heimbewohner kritisierte, dass damit sein bescheidenes Vermögen rasch aufgebraucht und er in kürzester Zeit ein Sozialfall werden würde. Das Kantonsgericht gibt ihm Recht, bezeichnet die Luzerner Regelung als nicht bundesrechtskonform und verlangt, dass die volle Tagestaxe angerechnet wird, allerdings nicht für ein Einzel-, sondern nur für ein Doppelzimmer. Diese beträgt 158 Franken.

Die Kantone stehen gemäss Bundesrecht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht zur Sozialhilfeabhängigkeit führt. Sie dürfen aber die Kostenübernahme für den Aufenthalt in den Pflegeheimen begrenzen.

Dabei gehe es vor allem darum, dass die Kantone nicht überhöhte Kosten oder Luxusheime finanzieren sollen, schreibt das Kantonsgericht. Es gehe um den «anerkannten Bedarf» in «anerkannten» Heimen.

Günstiges Heim

Das Gericht hält fest, dass der Betagte nicht in einem teuren Pflegeheim lebe. Die Pflegekosten lägen annähernd im kantonalen Mittelwert und befänden sich innerhalb der Stadtregion Luzern am unteren Ende.

Das Kantonsgericht rügt, dass die Freiheit des Betagten, in einem Heim seiner Wahl zu wohnen, durch die vom Kanton anerkannte Tagestaxe auch übermässig beschränkt werde. In der Region Luzern waren 2018 mit den 140 Franken nur die Kosten von jedem 40. verfügbare Pflegebett gedeckt, kantonsweit 27 Prozent.

Das Luzerner Sozialwesen hatte bereits im vergangenen Jahr die Gerichte beschäftigt. Im Januar 2019 rügte das Bundesgericht den Kanton, weil er die Prämienverbilligung im Rahmen der Sparmassnahmen unzulässig stark gekürzt hatte. Das jüngste Gerichtsurteil ist laut dem zuständigen Departement allerdings anders gelagert. So sei die Taxgrenze im Hinblick auf die Einführung der neuen Pflegefinanzierung im Jahr 2011 auf dem geltenden Niveau festgelegt worden, und keine Folge von Sparmassnahmen.

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