Finanzpolitik Kanton und Gemeinden sollen sich in Obwalden NFA-Beiträge aufteilen

SDA

3.6.2019 - 11:58

Die Obwaldner Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser will, dass sich Kanton und Einwohnergemeinden künftige NFA-Zahlungen aufteilen. (Archivbild)
Die Obwaldner Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser will, dass sich Kanton und Einwohnergemeinden künftige NFA-Zahlungen aufteilen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden sollen sich künftig Zahlungen in den NFA im Verhältnis ihres Anteils an den Steuereinnahmen aufteilen. Im Gegenzug will der Kanton mögliche Einnahmen aus dem NFA mit den Gemeinden teilen.

Diese Regelung sei notwendig, da sowohl der Kanton als auch die Einwohnergemeinden stark von den zusätzlichen Steuereinnahmen der letzten Jahre profitiert hätten, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung vom Montag. Der Kanton jedoch den gesamten Rückgang der NFA-Zahlungen um rund 70 Millionen Franken seit 2008 alleine tragen musste.

Das Ressourcenpotenzial im Kanton Obwalden sei als Folge der Steuerstrategie in den letzten Jahren stark gewachsen, hält die Regierung fest. Obwalden wurde dadurch 2018 erstmals ein NFA-Geberkanton.

Durch die für den Kanton Obwalden gute Entwicklung fielen seit 2008 rund 47,5 Millionen Franken an Geldern aus dem NFA-Ressourcenausgleich weg. Ebenso der Härteausgleich von ursprünglich 9,4 Millionen Franken ab 2018. 2019 müsse der Kanton 13,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich einzahlen.

Die zusätzlichen Steuererträge, die seit der Einführung der Steuerstrategie generiert wurden, fielen aber zu rund 60 Prozent bei den Einwohnergemeinden an. «Es ist somit nicht zu vermeiden, dass sich die Einwohnergemeinden am NFA beteiligen», schreibt die Regierung. Im Gegenzug würden mögliche künftige Einnahmen aus dem NFA ebenfalls mit den Gemeinden geteilt.

Jährliche Anpassungen

Die nun von der Regierung an den Kantonsrat verabschiedete Vorlage sieht vor, dass sich der Kanton und die Einwohnergemeinden die Zahlungen im Verhältnis ihres Anteils an den Kantons- und Gemeindesteuern sowie des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer aufteilen.

Diese Aufteilung soll jährlich den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und neu berechnet werden.

Dieser Vorschlag war bereits Teil des abgelehnten Gesetzes zur Umsetzung von Massnahmen aus der Finanzstrategie 2027+ und in diesem Rahmen weitgehend unbestritten, schreibt die Regierung. Weil der Kanton durch den NFA weiterhin einseitig belastet wird, schlägt die Regierung diese Vorlage als einzelne Massnahme erneut dem Kantonsrat vor.

Der einzige Unterschied zum vorausgehenden Entwurf ist, dass sich die Einwohnergemeinden erst ab 2020 statt 2019 beteiligen sollen. Der Beitrag in den Ressourcenausgleich für das Jahr 2019 in der Höhe von 13,2 Millionen Franken trage der Kanton nochmals alleine.

Der Kantonsrat wird voraussichtlich am 28. Juni über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am NFA beraten.

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