Landschaftsschutz Kantonsrat nimmt Kulturlandschafts-Initiative Wind aus den Segeln

SDA

22.10.2019 - 14:38

Der Luzerner Kantonsrat will die Kulturlandschaft – hier die Region Sempachersee – besser schützen, ohne den Spielraum bei der Raumplanung zu stark einzuschränken. (Archivbild)
Der Luzerner Kantonsrat will die Kulturlandschaft – hier die Region Sempachersee – besser schützen, ohne den Spielraum bei der Raumplanung zu stark einzuschränken. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die unverbaute Luzerner Landschaft soll geschützt werden, ohne dass der raumplanerische Spielraum zu stark eingeschränkt wird. Das Kantonsparlament will deswegen den beiden Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» einen Gegenvorschlag entgegenstellen.

Bei dem Geschäft, das der Kantonsrat am Dienstag behandelte, ging es um zwei ausformulierte Initiativen, die das Ziel haben, die Kulturlandschaft besser zu schützen. Eine der Initiativen will auf Verfassungsstufe erreichen, dass der Boden haushälterischer genutzt und die Zersiedelung eingedämmt wird, die zweite will auf Gesetzesstufe die Forderungen umsetzen.

Der Regierungsrat lehnte die Initiativen ab, hatte aber Verständnis für deren Anliegen. Die Initiativen seien teilweise durch das eidgenössische Raumplanungsgesetz von 2014 überholt, argumentierte er. Zudem schränkten sie den raumplanerischen Spielraum zu stark ein.

Überflüssig und zu streng

Michael Kurmann (CVP) sagte in der Debatte des Kantonsrats, die CVP anerkenne, dass das Kulturland besser geschützt werden müsse. Die Verfassungsinitiative sei aber überflüssig, weil sie auf Verfassungsstufe nur geltendes Recht wiederhole.

Die Gesetzesinitiative ist gemäss Kurmann zu streng. Es bestehe die Gefahr, dass Flächen in der Bauzone nicht bebaut werden könnten, sagte er. Ruedi Amrein (FDP) sagte, die Gesetzesinitiative verhindere eine Raumplanung, die alle Interessen miteinbeziehe. Der Schutz der Fruchtfolgeflächen sei wichtig, aber ein einseitiger rigider Schutz sei falsch.

Der Kantonsrat sprach sich auf Antrag des Regierungsrates dafür aus, der Gesetzesinitiative einen Gegenentwurf entgegenzustellen. Dieser hat das Ziel, die Initianten zum Rückzug ihres Begehrens zu bewegen. Er räumt den Initiativen an der Urne realistische Chancen ein.

Bodenverbesserungen möglich

Der Gegenentwurf will den Erhalt des Kulturlandes flexibler regeln als die Initiative. Verankert wird in ihm ferner der Schutz der Fruchtfolgefläche, des fruchtbarsten Bodens. Wird eine Fruchtfolgefläche eingezont, muss sie flächengleich kompensiert werden. Dies soll gemäss des Beschlusses des Kantonsrats auch durch Bodenverbesserungen möglich sein.

Neben der CVP und FDP folgte auch die GLP dem regierungsrätlichen Weg. Urs Brücker (GLP) sagte, das Problem beim Schutz der Kulturlandschaften liege weniger beim Gesetz, sondern mehr beim Vollzug. Die zuständige Dienststelle agiere «liberal».

Sara Muff (SP) zeigte sich mit dem Gegenvorschlag dagegen nicht zufrieden. Sie erklärte, die SP werde beiden Initiativen zustimmen. Der Verlust von Kulturland schreite voran. Dessen Schutz stärke auch die Artenvielfalt.

Qualität der Fruchtfolgeflächen sichern

Bei den Grünen wird sich ebenfalls eine Mehrheit für die Initiativen aussprechen. Korintha Bärtsch (Grüne) sagte, wolle die Schweiz weg von der übermässigen Fleischproduktion, brauche sie gutes Ackerland. Das Siedlungswachstum müsse gestoppt werden. Es müsse aber auch die Qualität der Fruchtfolgeflächen gesichert werden.

Auch Patrick Schmid (SVP) kritisierte den Gegenvorschlag. Diesen brauche es nicht. Besser sei es, die Revision des Raumplanungsgesetzes des Bundes abzuwarten. Er befürchtete, dass die im Gegenvorschlag vorgeschlagenen Bestimmungen die Bürokratie vergrössern könnten.

In der Schlussabstimmung nach der ersten Lesung hiess der Kantonsrat den Gegenvorschlag mit 61 zu 51 Stimmen gut. Über die beiden Initiativen stimmt der Kantonsrat erst nach der zweiten Lesung ab.

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