Prämienverbilligung Kommission unterstützt Gegenentwurf zur Luzerner Prämien-Initiative

SDA

28.8.2019 - 09:16

Im Rahmen der Budgetkürzungen im Kanton Luzern sorgte auch die Prämienverbilligung für Schlagzeilen und eine Volksinitiative der SP. (Archivbild)
Im Rahmen der Budgetkürzungen im Kanton Luzern sorgte auch die Prämienverbilligung für Schlagzeilen und eine Volksinitiative der SP. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Volksinitiative der Luzerner SP, die das Niveau der Prämienverbilligung sichern will, stösst bei der vorberatenden Parlamentskommission auf Ablehnung. Sie unterstützt den Gegenentwurf der Regierung. Allerdings ist sie bereit, zusätzliche Massnahmen zu diskutieren.

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrats lehnt die Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» ab. Sie stimmt dem Gegenentwurf der Luzerner Regierung einstimmig zu, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Dieser Gegenentwurf reformiert laut Regierungsrat das sozialpolitische Instrument umfassender. Das Bundesgerichtsurteil, das den Kanton wegen zu tiefer Verbilligungen rügte, wurde ebenfalls in den Entwurf aufgenommen.

Der Gegenentwurf wird laut der GASK den Vorgaben des Bundesgerichts besser gerecht als die Initiative. Er sieht vor, die Richtprämie bei mindestens 84 Prozent der Durchschnittsprämie festzusetzen. Nach heutigem Recht wird sie jedes Jahr neu festgelegt, wobei keine Untergrenze existiert.

Die maximale Belastung des massgebenden Einkommens durch Krankenkassenprämie soll weiterhin 10 Prozent betragen. Neu soll aber eine Einkommensgrenze eingeführt werden. Der Gegenvorschlag sieht weiter Bestimmungen vor um zu verhindern, dass Vermögende von der Prämienverbilligung profitieren können.

Einzelpersonen besser unterstützen

Ob die SP ihre Initiative zurückziehen wird, ist noch offen. Sie zeigte sich nicht zufrieden mit dem Gegenvorschlag. Gerade Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen müssten zwingend besser unterstützt werden, kritisiert die Partei und fand Gehör in der Kommission. Diese war sich einig, dass über zusätzliche Massnahmen, von denen auch Einzelpersonen profitieren, diskutiert werden soll.

Die Prämienverbilligung für das Jahr 2020 soll nach bisherigem Recht, die Prämienverbilligung für das Jahr 2021 nach neuem Recht durchgeführt werden. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Septembersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.

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