Überbauung Kritiker von Überbauung in Hünenberg und Gemeinde bleiben uneinig

SDA

20.3.2019 - 17:04

Der Gemeinderat von Hünenberg und die Motionäre, die eine weniger dichte Bebauung des Zythus-Areals fordern, haben sich nicht einigen können. Rechtliche Abklärungen haben laut der Gemeinde gezeigt, dass die Motion wohl rechtswidrig sein dürfte.

Seit 2016 ist die Planung für eine Überbauung des Zythus-Areals im Gange, das heute für einen Parkplatz und einen Ökihof genutzt wird. Gegen die vorgesehene Verdichtung regte sich Widerstand, eine IG wurde gegründet, die eine Motion einreichte mit der Forderung einer maximalen Ausnützungsziffer von 0,35. Die Ausnützungsziffer ist das Verhältnis zwischen der Land- und der Bruttogeschossfläche.

Diese Forderung verstosse gegen den kantonalen Richtplan, der für das Zythus-Areal eine Ausnützung von bis zu 2,0 vorsehe, teilte die Gemeinde am Mittwoch mit. Eine Machbarkeitsstudie für die Entwicklung des Areals gehe von einer Ausnützungsziffer von 1,2 bis 1,4 aus.

Als Kompromiss bot der Gemeinderat den Motionären eine Ausnützungsziffer von 1,0 bis 1,4 an. Gleichzeitig wollte er sich dafür einsetzen, dass sie eine Vertretung im Fachpreisgericht des Architekturwettbewerbs stellen könnten. Das Angebot hätten die Motionäre aber abgelehnt. Trotzdem wolle der Gemeinderat an seinem Vorschlag zur Ausnützungsziffer festhalten.

Die Motionäre haben die Möglichkeit, an der Motion festzuhalten, diese zurückzuziehen oder so anzupassen, dass sie mit dem kantonalen Recht übereinstimmt. Sollte an der Motion festgehalten werden, müsste der Gemeinderat über deren Gültigkeit entscheiden. Der Entscheid könnte später an den Regierungsrat weitergezogen werden.

Bebauungsplan und Zonenplanänderung will die Gemeinde im Jahr 2021 im Rahmen der Ortsplanungsrevision erarbeiten. Beide sollen voraussichtlich 2023 der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreitet werden.

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