Gesetz Künftig können gefährliche Hunde in Obwalden beschlagnahmt werden

liku, sda

29.5.2024 - 09:08

Der Kanton Obwalden passt sein Veterinärgesetz hinsichtlich der Massnahmen für gefährliche Hunde an. (Archivbild)
Der Kanton Obwalden passt sein Veterinärgesetz hinsichtlich der Massnahmen für gefährliche Hunde an. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Obwalden will sein Veterinärgesetz anpassen. Wie im Kanton Uri sind die erforderlichen Massnahmen bei gefährlichen Hunden – beispielsweise eine Beschlagnahmung – nur in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz verankert. Laut einem Bundesgerichtsurteil reiche dies aber nicht aus.

29.5.2024 - 09:08

Mit einer Anpassung werden alle bestehenden Massnahmen bei gefährlichen Hunden, die der Kantonsarzt oder die Kantonsärztin bereits heute anordnen kann, direkt ins Gesetz überführt, wie es in der Mitteilung der Obwaldner Regierung vom Mittwoch heisst. Es würden keine neuen Massnahmen oder materielle Änderungen vorgenommen. Daher verzichte die Regierung auf ein Vernehmlassungsverfahren.

In den heutigen Ausführungsbestimmungen des Kantons steht, dass ein Verbot oder eine Beseitigung eines Hundes in schwerwiegenden Fällen angeordnet werden kann. Die Beschlagnahmung eines Hundes, welche stark in die Eigentumsfreiheit der Menschen eingreife, komme in den Urkantonen jedoch nur alle ein bis zwei Jahre vor, hiess es in der Mitteilung.

Im November 2023 hatte der Urner Landrat seine Veterinärverordnung dahingehend angepasst. Die Änderung war aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2019 nötig geworden. Das Gericht hatte die Beschwerde einer Hundehalterin gutgeheissen, deren verhaltensauffälliger Hund durch den Kanton beschlagnahmt werden sollte. Das Bundesgericht entschied, dass es dem Kanton Uri an einer «ausreichenden gesetzlichen Grundlage» dafür fehle.

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