Landrat UR Landrat will Kantonsspital Uri zu einem GAV verpflichten

kad, sda

22.9.2021 - 11:36

Das Kantonsspital Uri muss einen dritten Anlauf nehmen für einen GAV fürs Personal. (Archivbild)
Das Kantonsspital Uri muss einen dritten Anlauf nehmen für einen GAV fürs Personal. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Uri soll sein Spital dazu verpflichten, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) fürs Personal einzuführen. Der Landrat hat am Mittwoch gegen den Willen der Regierung eine Motion überwiesen, die eine entsprechende Gesetzesanpassung fordert.

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Der Vorstoss von Céline Huber (CVP) wurde mit 33 zu 27 Stimmen angenommen. Sie will mit der Motion erreichen, dass die Arbeitsbedingungen im Kantonsspital überprüft und gemeinschaftlich geregelt werden.

«Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein GAV die unternehmerische Freiheit des Spitals einschränken würde», sagte Huber im Rat. Dies gelte es gut zu begründen.

Das Gesundheitswesen stehe unter gewaltigem Druck. Dieser nehme zu, insbesondere durch Fachkräftemangel. Ein GAV gebe dem Personal das nötige Mitspracherecht, er bedeute Fairness, Berechenbarkeit und Stabilität auf beiden Seiten.

Nora Sommer (SP/Grüne) sagte, der GAV müsse für das gesamte Gesundheitspersonal gelten. Die bereits bestehenden guten Arbeitsbedingungen des Spitals, wie eine zusätzliche Ferienwoche, könnten durch einen GAV gesichert und ausgebaut werden.

Bereits zweimal geprüft

Der Regierungsrat empfahl zwar dem Spital den Abschluss eines GAV, wie ihn andere Spitäler bereits kennen würden, erneut zu prüfen. Per Gesetz vorschreiben wolle er ihn aber nicht, sagte Gesundheitsdirektor Christian Arnold (SVP).

Der GAV sei nicht Sache der Gesetzgebung, sagte auch Ruedi Cathry (FDP). Die Spitalleitung habe bereits zweimal einen GAV geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass es diesen nicht brauche. Dies gelte es zu respektieren. Auch die SVP sprach sich gegen die Motion aus.

Die Motion sei ja gerade eine Reaktion darauf, dass Spital und Personalvertretung keine Einigung zu einem GAV gefunden hätten, sagte Motionärin Huber. Auch in anderen Kantonen, etwa in Luzern, sei die Forderung nach einem GAV fürs Spitalpersonal aus dem Parlament gekommen. Die Gefahr bestehe, dass eine Ablehnung der Motion als Signal gewertet würde, wonach gar kein GAV gewünscht sei.