Coronavirus – SchweizLuzern regelt Rechtsmittelweg für Härtefallgesuche
rl, sda
19.5.2021 - 08:19
Luzerner Unternehmen, deren Härtefallgesuch vom Kanton abgelehnt wird, können sich juristisch wehren. Der Regierungsrat hat die Covid-19-Verordnung per Mittwoch mit dem Zusatz ergänzt, dass die Entscheide mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden können.
rl, sda
19.05.2021, 08:19
SDA
Die Staatskanzlei begründete die Regelung eines Rechtsmittelwegs damit, dass die Härtefallmassnahmen vom Bund stark ausgebaut worden seien. Diese seien im September 2020 als ausserordentliche Massnahme für Einzelfälle eingeführt worden. Nun sei die Härtefallhilfe ein detailliert geregeltes Massenverfahren.
Ursprünglich hatten Bund und Kantone 200 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen zur Verfügung gestellt. Mittlerweile beträgt das Volumen 10 Milliarden Franken. Der Kanton Luzern bewilligte bislang 350 Millionen Franken Hilfsgelder.
Die anfängliche Auffassung, dass Unternehmen auf diese Hilfe keinen Rechtsanspruch hätten, lässt sich gemäss Staatskanzlei angesichts dieser Entwicklung nicht mehr halten. Für den Regierungsrat sei klar, dass für das Härtefallverfahren nun die Rechtsweggarantie gewährleistet werden müsse, hiess es in der Mitteilung.
Der Regierungsrat passte die kantonale Härtefallverordnung Covid-19 so an, dass die Entscheide zu den Gesuchen mit einer summarischen Begründung und Rechtsmittelbelehrung eröffnet werden. Ist ein Unternehmen mit einem Entscheid nicht einverstanden, kann es diesen mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht anfechten. Das gelte sowohl für behördlich geschlossene als auch für nicht behördlich geschlossene Unternehmen, teilte die Staatskanzlei mit.
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