Der Kanton Luzern führt keine externe Untersuchung dazu durch, ob die Staatsanwaltschaft im Falle des Zuger Regierungsrats Beat Villiger korrekt gehandelt hat. Eine solche Massnahme sei unangebracht, würde in die Unabhängigkeit der Strafverfolgung eingreifen und die Gewaltentrennung verletzen, befand der Kantonsrat.
Das Parlament lehnte am Dienstag ein dringliches Postulat von David Roth (SP) mit 90 zu 19 Stimmen ab. Unterstützt wurde Roth nur von seiner eigenen Fraktion und der der GLP.
Die Gegner des Vorstosses führten nicht nur juristische Argumente gegen das Begehren an, sondern liessen auch verlauten, dass sie Vertrauen in das Funktionieren der Luzerner Behörden hätten. Roth musste sich den Vorwurf gefallen lassen, Propaganda zu betreiben.
Auch der Regierungsrat kritisierte Roth. Das Postulat sei mit seinen unterschwelligen Vorwürfen ein Angriff auf die Institutionen, sagte Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker. Die Aufsicht habe so funktioniert, wie dies der Gesetzgeber vorgesehen habe.
Kaufvertrag für Auto
Der Zuger Sicherheitsdirektor war in die Schlagzeilen geraten, weil er einer Frau ohne Führerausweis ein Auto geliehen hatte. Zudem wurde gegen ihn wegen eines Kaufvertrages für das Auto der Vorwurf der Urkundenfälschung erhoben. Die Luzerner Staatsanwaltschaft führte ein Verfahren, stellte dieses jedoch ein.
Roth begründete sein Postulat damit, dass bei dem Vorgehen der Luzerner Strafverfolgung mehrere Fragen unbeantwortet geblieben seien. Es müsse abgeklärt werden, ob den Vorwürfen der Urkundenfälschung wirklich nachgegangen worden sei und ob die Staatsanwaltschaft den Regierungsrat nicht begünstigt habe.
Alle hätten ein Interesse, dass solch schwere Vorwürfe gegen staatliche Institutionen aus dem Raum geschafft würden, sagte Roth. Offenbar sei aber niemand zuständig. Wenn niemand zuständig sei, wieso könne nicht die Regierung aktiv werden, fragte der Präsident der Luzerner Sozialdemokraten.
Unterstützung erhielt Roth von Markus Hess (GLP). Es gebe offene Fragen, und die Bevölkerung sei verunsichert, erklärte er. Das Vertrauen in die Institutionen stehe auf dem Spiel.
Im Kanton Luzern finden im Frühling 2019 Gesamterneuerungswahlen statt. Pirmin Müller (SVP) stufte Roths Postulat deswegen als frühen Wahlkampf ein. Othmar Amrein (FDP) sagte, der Vorstoss sei politisch gefärbt. Rechtsfälle dürften nicht für politisches Marketing missbraucht werden.
AKK sieht keinen Grund zum Eingreifen
Marlis Krummenacher (CVP) sagte, es gebe keine Hinweise, dass etwas nicht richtig gelaufen sei. Yvonne Hunkeler (CVP) erklärte als Sprecherin der parlamentarischen Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK), die Staatsanwaltschaft habe formell korrekt gehandelt.
Die Gegner einer externen Untersuchung wiesen aber auch darauf hin, dass eine nachträgliche Überprüfung eines Einzelfalles ausserhalb des Rechtsmittelverfahrens nicht möglich sei. Dies hatte auch der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort ausgeführt. Eine externe Untersuchung sei gesetzlich weder vorgesehen noch zulässig.
Hans Stutz (Grüne) sagte, es wäre systemwidrig, wenn die Politik im Falle Villiger eingreifen würde. Er wies aber darauf hin, dass Anzeigen von Einzelpersonen möglich seien.
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