Löhne Luzerner Regierung will tiefste Löhne nicht anheben

SDA

14.7.2020 - 00:01

Kantonsangestellte in den tiefsten Lohnklassen, wie etwa das Reinigungspersonal, sollen im Kanton Luzern nicht mehr Geld erhalen. (Symbolbild)
Kantonsangestellte in den tiefsten Lohnklassen, wie etwa das Reinigungspersonal, sollen im Kanton Luzern nicht mehr Geld erhalen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Luzerner Regierung will die tiefsten Lohnklassen, in denen überwiegend Frauen tätig sind, nicht anheben. Sie lehnt ein Postulat ab, das zudem erneut die Auslagerung von Arbeiten im Reinigungs- und Mensawesen an Private rückgängig machen will.

Für die Frauen im Tieflohnbereich brauche es existenzsichernde Mindestlöhne, forderte Kantonsrätin Monique Frey (Grüne) in ihrem Vorstoss. Es sei inakzeptabel, dass Frauen trotz guter Ausbildung immer noch übervertreten seien in Berufen mit tiefen Löhnen. Die tiefen Lohnklassen seien daher anzuheben.

Die Regierung hält in ihrer Antwort auf das Postulat, die sie am Dienstag publizierte, fest, der Kanton Luzern entlöhne seine Mitarbeitenden im Segment der tiefsten Löhne vergleichbar mit andern Kantonen und öffentlichen Arbeitgebern und oberhalb des Lohnniveaus der Gesamtarbeitsverträge. Sie fordert den Kantonsrat auf, das Postulat abzuweisen.

In den vier tiefsten kantonalen Lohnklassen 1 bis 4, in denen sich auch das Reinigungspersonal befinde, seien von 294 Angestellten 254 Frauen. Es würden Löhne von 46'000 bis 72'000 Franken bezahlt.

Die im Vorstoss ebenfalls kritisierten Auslagerungen von Arbeiten in Mensen und in der Gebäudereinigung will die Regierung nicht rückgängig machen. Eine identische Forderung hatte bereits der Kantonsrat im Juni abgelehnt.

Die Regierung hält fest, die bisher gemachten Erfahrungen mit externen Reinigungsfirmen in den Verwaltungsbauten hätten gezeigt, dass die Reinigung insgesamt gut funktioniere. Man habe die Reinigungskosten zudem um mehrere hunderttausend Franken jährlich reduzieren können.

Zurück zur Startseite