Kein Berufsverbot Luzerner Religionslehrer wegen Kinderpornografie verurteilt

SDA

11.7.2018 - 13:48

Ein Luzerner Religionslehrer ist vom Luzerner Kriminalgericht wegen Kinderpornografie und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt worden (Symbolbild).
Ein Luzerner Religionslehrer ist vom Luzerner Kriminalgericht wegen Kinderpornografie und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt worden (Symbolbild).
Keystone

Ein Mann, der in einer Luzerner Gemeinde unter anderem als Religionslehrer arbeitet, ist vom Luzerner Kriminalgericht wegen Kinderpornografie und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Dem Katecheten wurde eine bedingte Geldstrafe aufgebrummt.

Der heute 41-Jährige beschaffte sich im Jahr 2015 im Internet verbotene Kinderpornografie und konsumierte diese, so der Vorwurf der Anklage. Das Kriminalgericht sprach den Schweizer schuldig der mehrfachen Pornografie mit Kindern, wie aus dem Dispositiv hervorgeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zudem wurde er des mehrfachen Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt. So soll er ohne Berechtigung Waffen erworben und eingeführt, besessen und unsorgfältig aufbewahrt haben. Für seine Vergehen forderte die Anklage eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe über 18'000 Franken (300 Tagessätze à 60 Franken) und einer Busse von 500 Franken. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Er muss zudem die Verfahrenskosten von fast 20'000 Franken tragen.

Der Mann ist seit mehreren Jahren in einem Teilzeitpensum bei einer Luzerner Pfarrei als Jugendseelsorger und Religionslehrer tätig. Auf Anfrage bei der Pfarreileitung hiess es, man stehe im Kontakt mit dem Beschuldigten, habe aber noch keine Einsicht in Anklage- oder Urteilsschrift gehabt.

Bei der Pfarrei pflege man eine Nulltoleranz bei dieser Art von Vergehen. Ein Krisenmanagment-Team sei einberufen worden, dieses werde über das weitere Vorgehen befinden.

Ein Berufsverbot haben die Richter nicht erlassen. Der Verurteilte habe die Pornografie zu Hause privat und in der Freizeit konsumiert, begründete das Gericht auf Anfrage. Auch hatte die Staatsanwaltschaft kein solches Verbot beantragt.

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