Prozess Luzerner Taxifahrer eines weiteren Sexualdelikts schuldig

SDA

21.10.2020 - 00:00

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen Taxifahrer wegen eines weiteren Sexualdelikts. (Symbolbild)
Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen Taxifahrer wegen eines weiteren Sexualdelikts. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Ein bereits wegen Sexualdelikten verurteilter Luzerner Taxichauffeur hat sich in einem weiteren Fall an einer Kundin vergriffen. Zu diesem Schluss kam das Kriminalgericht. Es sprach deswegen den 47-jährigen Pakistani der sexuellen Nötigung schuldig.

Die Einzelrichterin bestrafte den Taxichauffeur mit einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Es handelt sich dabei um eine Zusatzstrafe zu den 6 Jahren, zu denen der Beschuldigte bereits verurteilt worden ist. Zusatzstrafe bedeutet, dass die Sanktion so festgelegt wird, wie wenn die Tat gleichzeitig mit den anderen Delikten beurteilt worden wäre.

Der Staatsanwalt forderte am Prozess eine Zusatzstrafe von 7 Monaten. Er war im Gegensatz zum Kriminalgericht der Ansicht, dass sich der Beschuldigte nicht nur der sexuellen Nötigung, sondern auch der Entführung schuldig gemacht habe. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch, weil der Taxichauffeur vom Opfer nicht zweifelsfrei identifiziert worden sei.

Begründung steht aus

Das am Dienstag publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt erst im Dispositiv und somit noch ohne Begründung vor.

Der Taxifahrer verging sich in den Jahren 2010 bis 2016 nachts an mehreren jüngeren, oft alkoholisierten Frauen. Er berührte seine Opfer, teilweise auch unter den Kleidern. Eine Frau vergewaltigte er. Er wurde 2019 vom Kantonsgericht wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Belästigung, Entführung sowie, weil er HIV-positiv ist, wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil 2020.

Als die Medien mit Bildern über den Fall berichteten, meldete sich 2018 eine heute 32-jährige Frau bei der Polizei und sagte, sie sei 2014 auch Opfer des Taxichauffeurs geworden. Der Mann habe ihr eine Gratisfahrt von Luzern nach Sempach LU angeboten und sie im fahrenden Auto an Brust und Schenkeln berührt. Auf einem Parkplatz in Sempach habe er sich auf sie gelegt und ihr Zungenküsse gegeben.

Die Frau sagte vor dem Kriminalgericht, sie erkenne den Taxifahrer mit einer Sicherheit von 90 Prozent als den damaligen Täter. Dass sie sich nicht früher bei der Polizei meldete, begründete sie damit, dass nichts gravierendes passiert sei und sie das Ganze verdrängt habe.

Zwangslage ausgenutzt

Für den Staatsanwalt bestand kein Zweifel, dass der Beschuldigte der Täter sei. Er sei mit seiner bekannten Masche vorgegangen, habe die Frau in eine Zwangslage gebracht und diese schamlos ausgenutzt.

Der Taxifahrer bestritt diese Anschuldigung. Er habe die Frau nie gesehen, erklärte er. Der Verteidiger bezweifelte, dass der tatsächliche Täter vor dem Gericht stehe. Die Aussagen der Frau seien weniger eindeutig als vom Staatsanwalt dargestellt. Wegen den früheren Vorfällen, die sein Mandant damals auch zugegeben habe, hätten sich die Ermittler gar nicht die Mühe gegeben, den richtigen Taxifahrer zu finden.

Zurück zur Startseite