Justiz Mann muss wegen Vergehen gegen «Sexsklavin» ins Gefängnis

SDA

7.10.2020 - 08:10

Auch der Einsatz von Absätzen oder Chilischoten waren Teil der sexuellen Praktiken, die ein Beschuldigter von einer Frau verlangte. (Symbolbild)
Auch der Einsatz von Absätzen oder Chilischoten waren Teil der sexuellen Praktiken, die ein Beschuldigter von einer Frau verlangte. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/AP/NATACHA PISARENKO

Ein 32-jähriger Mann hat eine Frau aus Sri Lanka in die Schweiz gelockt und sie hier als eine Art Sexsklavin gehalten. Dafür verurteilte ihn das Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Die Richter sprachen den Mann zwar vom Vorwurf des Menschenhandels frei. Schuldig sei er aber der mehrfachen, teilweise versuchten, Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und der mehrfachen Tätlichkeiten, heisst es im Urteilsdispositiv, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Taten soll der Mann 2013 verübt haben. Laut Anklageschrift lernte er die gut ausgebildet Frau, die einer angesehenen, traditionellen Familie entstammt, auf einer Online-Datingseite kennen. Die beiden telefonierten in der Folge miteinander, er versprach, sie zu heiraten, besorgte Flugticket und Visum, worauf sie zu ihm in die Schweiz reiste.

Hier zwang er sie, als Domina an ihm Sadomaso-Praktiken zu vollziehen. Zudem musste sie ihn oral befriedigen und Geschlechtsverkehr mit ihm haben. Weigerte sie sich, schlug er sie wiederholt auch mit Gürtel und Bratpfanne oder warf Schuhe nach ihr.

Neben der physischen Gewalt setzte er laut Anklage auch psychische Druckmittel ein gegen die unerfahrene Frau. So setzte er sie etwa samt Gepäck vor die Haustüre oder drohte, ihrer ahnungslosen Familie in Sri Lanka zu verraten, dass sie keine Jungfrau mehr sei.

Vorwürfe bestritten

Für diese und weitere Taten hatte der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von vier Jahren gefordert. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. Das Kriminalgericht belegte ihn neben der Freiheitsstrafe mit einer Geldstrafe von über 5000 Franken.

Er muss sich zudem einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Dem Opfer muss er 15'000 Franken Genugtuung bezahlen und die Verfahrenskosten von über 52'000 Franken übernehmen.

Zurück zur Startseite