ProzessMann steht wegen Brotmesser-Stich in den Hals vor Gericht
SDA
23.8.2019 - 08:27
Weil er mit einem Brotmesser einem Mann in den Hals gestochen haben soll, muss sich ein 45-Jähriger am Freitag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Im Zentrum steht die Frage, ob der Beschuldigte beim Angriff unter einer akustischen Halluzination litt.
20 Zentimeter lang war die Klinge des Messers, mit dem der Beschuldigte im April 2018 in der Stadt Luzern auf sein Opfer einstach. Dass die Verletzung bloss oberflächlich war, ist laut der Staatsanwaltschaft dem Zufall zu verdanken. Sie fordert fünf Jahre Gefängnis wegen versuchter vorsätzlicher Tötung bei Annahme einer leichten Verminderung der Schuldfähigkeit.
Der Tat gingen ausgiebiger Alkoholkonsum und Beschimpfungen voraus, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. Der aus den Niederlanden stammende Beschuldigte hatte über 1,6 Promille Alkohol intus, er litt unter einer akuten Alkoholintoxikation.
In diesem Zustand traf er auf dem Kasernenplatz auf einen am Boden sitzenden Mann, starrte ihn an, worauf dieser aufschaute und «Hallo» sagte. Der Beschuldigte beschimpfte ihn darauf, ging weg, kam zurück, beschimpfte ihn erneut, sodass dieser schliesslich mit einem Kraftausdruck antwortete.
Tod in Kauf genommen
Eine Gruppe von vier Personen beobachtete das Geschehen, einer von ihnen sagte schliesslich zum Beschuldigten, er solle verschwinden. Der Beschuldigte ging daraufhin kurzerhand in die nahegelegene Wohnung seines Bruders, schnappte sich das Brotmesser, kam zurück, näherte sich jenem Mann aus der Gruppe, mit dem er sich zuletzt gestritten hatte, von hinten und stach ihm in den Hals.
Laut der Anklage habe er damit dessen Tod in Kauf genommen. Der Beschuldigte ist nicht geständig. Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit wurde ein psychiatrisches Gutachten angefertigt. Demnach könnte er unter dem Einfluss akustischer Halluzinationen gehandelt haben oder tatsächlich vom Opfer beschimpft worden sein.
Je nach Grad und Delikt, auf das sich das Gericht einlässt, bewegt sich die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe zwischen zweieinhalb und fünf Jahren. Diese sei zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben, der Mann zudem für zwölf Jahre des Landes zu verweisen.
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