Coronavirus – SchweizMasken werden an Luzerner Volksschule nur ausnahmsweise getragen
SDA
3.8.2020 - 15:09
An der Luzerner Volksschule wird die Schutzmaske nur auf der Sekundarstufe und auch dort nur ausnahmsweise getragen. Insgesamt soll der Schulunterricht so regulär wie möglich gestaltet werden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.
In den Luzerner Gemeinden gehen ab 10. oder 17. August die Kinder und Jugendlichen wieder in den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule. Wie schon das vergangene Schuljahr, so werde auch dieses unter dem Einfluss der Corona-Pandemie stehen, teilte die Staatskanzlei mit.
Für den Unterricht gilt ein Rahmenschutzkonzept der Dienststelle Volksschulbildung. Ziel sei es, den Unterricht so regulär wie möglich zu gestalten und die Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden.
Entschuldigte Absenz
Später mit der Schule beginnen werden möglicherweise die Schülerinnen und Schüler, die sich während den Ferien in einem Risikoland aufgehalten haben. Sie müssten nach ihrer Rückkehr für zehn Tage in die Quarantäne und dürften den Unterricht nicht besuchen, teilte die Staatskanzlei mit. Die Quarantäne werde als entschuldigte Absenz ins Zeugnis eingetragen. Ein Anspruch auf Fernunterricht bestehe nicht.
Das Schutzkonzept für die Luzerner Primar- und Sekundarschulen geht von der Erkenntnis aus, dass Kinder bis zehn Jahre viel weniger erkranken als Erwachsene und dass auch bei Jugendlichen die Erkrankungshäufigkeit trotz eines kontinuierlichen Anstiegs bei zunehmenden Alter niedrig bleibt. Aufgrund des kleinen Übertragungsrisikos müssten unter den Schülerinnen und Schülern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden, heisst es in dem Konzept.
Anders sieht es aus im Umgang zwischen Lehrern und Schülern. Hier solle wenn möglich ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Im Kindergarten und in den ersten zwei Primarschuljahren sei dies indes weniger nötig und möglich.
Im normalen Unterricht der Primar- und Sekundarstufe sind im Kanton Luzern keine Masken vorgesehen, diese müssen im Schulzimmer aber vorhanden sein. Zur Verfügung gestellt werden sie von den Schulen.
Schutz der Lehrer
Eingesetzt werden sollen die Masken etwa von Personen mit Krankheitssymptomen oder wenn der Abstand von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten zwischen dem Lehrer und den Schülern nicht eingehalten werden kann. Der Lehrer solle dann eine Maske tragen, auf der Sekundarstufe könnten auch die Schülerinnen und Schüler angewiesen werden, dies zu tun, heisst es in dem Konzept. Eine Maskenpflicht könne für eine Sekundarklasse eingeführt werden, wenn sie von einem besonders gefährdeten Lehrer unterrichtet wird.
Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Kinder haben beim Ankommen im Schulzimmer die Hände mit Seife zu waschen. Die Schulzimmer sollen regelmässig gelüftet und die Oberflächen und Griffe gereinigt werden.
Der Haushalts- und der Sportunterricht sollen regulär stattfinden. Die Hygienevorschriften seien aber strikte zu beachten, heisst es in dem Schutzkonzept. Sportarten mit intensivem Körperkontakt sollten vermieden werden.
Bereits Mitte Juli war bekannt geworden, dass in Luzerner Gymnasien und Berufsschulen eine Maskenpflicht herrschen solle, wenn der Abstand nicht eingehalten werden könne.
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