Ukraine Meggen muss Bau von Flüchtlingsunterkunft stoppen

rl, sda

27.10.2022 - 10:21

Das Kantonsgericht Luzern hat dem Gemeinderat Meggen widersprochen. (Archivaufnahme)
Das Kantonsgericht Luzern hat dem Gemeinderat Meggen widersprochen. (Archivaufnahme)
Keystone

Die Gemeinde Meggen LU muss den Bau ihrer temporären Flüchtlingsunterkunft sofort einstellen. Das Kantonsgericht hat einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt und damit einen Entscheid des Gemeinderats umgestossen. Dieser akzeptiert diese Verfügung nicht und gelangt an das Bundesgericht.

Keystone-SDA, rl, sda

Wie alle Luzerner Gemeinden muss Meggen dem Kanton eine gewisse Anzahl Plätze zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen. Erfüllt eine Gemeinde die Vorgabe nicht, muss sie eine Ersatzabgabe leisten. Allerdings hat der Kanton die Zahlung dieser Abgabe sistiert.

Die Gemeinde Meggen entschied sich dafür, am Standort Gottlieben eine aus Containern bestehende Siedlung für rund 100 Ukraineflüchtlinge zu bauen. Mit dem Bau wurde bereits begonnen, die ersten Container wurden am Dienstag angeliefert und montiert.

Der Gemeinderat hatte die Baubewilligung für das Containerdorf am 21. September erteilt. Er wies gleichzeitig alle gegen das Bauprojekt eingegangen Beschwerden ab und entzog allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerden die aufschiebende Wirkung.

Damit wollte der Gemeinderat sicherstellen, dass die in seinen Augen dringlichen Bauarbeiten nicht durch Beschwerden verzögert werden. Das Kantonsgericht erteilte nun aber Verwaltungsgerichtsbeschwerden von zwei Anwohnern wieder die aufschiebende Wirkung, wie es am Donnerstag mitteilte. Folglich muss die Gemeinde die Bauarbeiten unverzüglich einstellen.

Keine Notlage

Das Kantonsgericht stufte die Dringlichkeit der Bauarbeiten anders ein als der Gemeinderat. Auf kantonaler Ebene gebe es zur Zeit genügend Unterbringungsplätze für Flüchtlinge, auch wenn die Lage angespannt sei, teilte es mit. Das Zuwarten mit dem Bau bis zur Erledigung des Gerichtsverfahrens beeinträchtigte die Interessen der im Kanton Luzern anwesenden Schutzsuchenden nicht unangemessen.

Auch das Interesse der Gemeinde, keine Ersatzabgabe zahlen zu müssen, rechtfertige einen vorzeitigen Baubeginn nicht, erklärte das Kantonsgericht weiter, denn der Kanton stelle derzeit den Gemeinden ja keine Rechnungen.

Die Baustopp-Verfügung des Kantonsgerichts sei «völlig unverständlich», teilte der Gemeinderat von Meggen mit. Für ihn stehe die Solidarität nach wie vor an erster Stelle. Er werde deswegen beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des Luzerner Gerichts einreichen.

Über die Verwaltungsgerichtsbeschwerden und damit die Zulässigkeit der Baubewilligung wird das Kantonsgericht später entscheiden.