Kantonsrat OW Nachtrag zu Grundstückschätzungen kommt in Obwalden vors Volk

liku, sda

23.5.2024 - 11:48

Der Obwaldner Kantonsrat trifft sich im Rathaus in Sarnen zur Mai-Session. (Archivbild)
Der Obwaldner Kantonsrat trifft sich im Rathaus in Sarnen zur Mai-Session. (Archivbild)
Keystone

Der Obwaldner Kantonsrat hat an seiner Mai-Session erneut über einen Nachtrag zum Gesetz über die Schätzung von Grundstücken und das Grundpfandrecht diskutiert. Das Parlament sprach sich dafür aus, die Vorlage dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

23.5.2024 - 11:48

Die SP beantragte während der zweiten Lesung vom Donnerstag den Netto-Steuerwert, welcher für die Vermögenssteuer benötigt wird, bei 65 Prozent zu belassen. In der ersten Lesung im März hatte das Parlament den Prozentsatz für die Berechnung des Netto-Steuerwerts auf 60 Prozent gesenkt.

Statt wie vorgesehen Ungleichheiten bei der Besteuerung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen aufzuheben, sei nun erneut eine steuerneutrale Vorlage entstanden, sagte Eva Morger (SP). Es sei vertretbar, das privilegierte Hauseigentümer, zu denen sie sich selber zähle, mehr Steuern zahlten.

Es sei nicht so, dass wer mehr Rasen habe gleich viel bezahle wie wer kein Rasen besitze, konterte Branko Balaban (FDP). Wer mehr Land besitze, zahle auch eine entsprechend höhere Vermögenssteuer. Mit dem Nachtrag steige die Vermögenssteuer, weshalb es sich nicht um eine ertragsneutrale Vorlage handle.

Regierungsrätin Cornelia Kaufmann (Mitte) hatte während der ersten Lesung im März betont, dass damit keine Steuererhöhung für die Obwaldner einhergehe. Es handle sich lediglich um eine Anpassung der Bewertungsmethode, welche nur die Grundeigentümer betreffe. Die Vorlage habe für die Liegenschaftseigentümer eine leichte Erhöhung der Vermögenssteuer um 0 bis 0,15 Prozent zur Folge.

Die FDP, Mitte/GLP, CSP und SVP lehnten den Antrag der SP mit 7 zu 45 Stimmen und einer Enthaltung ab.

Vorlage kommt vors Volk

Im weiteren Verlauf der Debatte votierte Balaban für ein Behördenreferendum. Eine Vorlage, die zu einer Steuererhöhung führe, müsse zwingend dem Volk unterbreitet werden, sagte der Kantonsrat. Ob es sich beim Nachtrag tatsächlich um eine «Steuererhöhungsvorlage» handle, schien im Parlament jedoch umstritten.

Regierungsrätin Kaufmann sagte, dass es fachlich gesehen keine Steuererhöhung sei. Sie wiederholte, dass nicht die Gesamtbevölkerung, sondern nur Liegenschaftseigentümer betroffen seien. Sehe die Bevölkerung dies anders, stehe es ihr frei, das fakultative Referendum zu ergreifen.

Die Mitte/GLP und die CSP sprachen sich gegen ein Behördenreferendum aus. «Wir sind der Ansicht, das wir als Kantonsräte dafür gewählt sind, solche Entscheidungen zu treffen», sagte Helen Kaiser (CSP). Frank Kurer (Mitte/GLP) warnte vor den Kosten einer Abstimmung und dem administrativen Aufwand.

Das Behördenreferendum kam mit 30 zu 21 Stimmen und 2 Enthaltungen zustande.

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