Kantonale Wahlen LUNeueinzug oder Abwahl – Luzern wählt zwei Regierungsräte
SDA
19.5.2019 - 05:04
Zwei Regierungsratssitze sind heute im Kanton Luzern in der Stichwahl noch zu vergeben. Den Einzug schaffen könnten erstmals die Grünen, deren Kandidatin Korintha Bärtsch gegen die beiden Bisherigen Paul Winiker (SVP) und Marcel Schwerzmann (parteilos) antritt.
Die beiden Regierungsräte Winiker und Schwerzmann hatten im ersten Wahlgang Ende März das absolute Mehr verpasst – Winiker fehlten nur knapp 600 Stimmen, Schwerzmann fiel dagegen sogar hinter die neue Korintha Bärtsch zurück, die rund 3400 Stimmen mehr holte als der amtierende Finanzdirektor.
Die Stimmberechtigten müssen nun entscheiden, ob sie einen amtierenden Regierungsrat abwählen wollen, oder ob die Luzerner Regierung weiterhin ohne Frauen und ohne Vertretung von Linksgrün auskommen soll. Dies notabene, nachdem bei den Parlamentswahlen die Ökoparteien ihre Sitzzahl verdoppelt hatten und auch die SP zulegen konnte.
Erste Kandidatenstimmen werden ab 12 Uhr erwartet. Das provisorische Endresultat dürfte gegen 14.15 Uhr vorliegen. Gewählt sind im zweiten Wahlgang die beiden Kandidierenden mit der höchsten Stimmenzahl.
CVP verzichtet auf Wahlempfehlung
Zugunsten der Grünen nahm die SP ihren Kandidaten Jörg Meyer für die Stichwahl aus dem Rennen und verzichtet damit darauf, ihren 2015 verlorenen Sitz zurückzuerobern. Meyer hatte weniger Stimmen erzielt als die einzige Frau im Feld. Auch der GLP-Kandidat Roland Fischer verzichtete zugunsten von Bärtsch auf den zweiten Wahlgang.
CVP, FDP und SVP entschieden dagegen, für die 34-jährige Stadtluzernerin keine Wahlempfehlung abzugeben. Während die CVP Stimmfreigabe beschloss, unterstützen FDP und SVP die beiden bürgerlichen Kandidaten Winiker und Schwerzmann.
Bereits im ersten Wahlgang gewählt wurden die beiden CVP-Regierungsräte Guido Graf und Reto Wyss sowie Fabian Peter (FDP), der den freiwerdenden Sitz seiner Partei verteidigen konnte. Der Regierungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die nach dem Majorzverfahren jeweils auf vier Jahre gewählt werden.
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