Landrat NW Nidwaldner Landrat stützt Corona-Notverordnungen des Regierungsrats

SDA

24.6.2020 - 11:17

Wegen der Coronapandemie tagte der Nidwaldner Landrat wie schon im Mai erneut in der Mehrzweckhalle Turmatt in Stans. (Archivaufnahme)
Wegen der Coronapandemie tagte der Nidwaldner Landrat wie schon im Mai erneut in der Mehrzweckhalle Turmatt in Stans. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Landrat hat am Mittwoch vier Notverordnungen, die der Regierungsrat im März und April wegen des Corona-Lockdowns erlassen hatte, einstimmig genehmigt. In der Debatte zeigte sich, dass die Bürgschaften, die der Kanton klammen Unternehmen leisten wollte, nicht beansprucht wurden.

Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (CVP) sagte, das Coronavirus habe im Frühling den Takt vorgegeben. Es sei darum gegangen, den Schaden für die Bevölkerung zu minimieren, in gesundheitlicher wie wirtschaftlicher Hinsicht. Die staatlichen Massnahmen gegen die Pandemie seien sehr einschneidend gewesen.

Die Kantone seien in ihren Kompetenzen stark eingeschränkt worden, aber sie seien bei der Bewältigung der Pandemie auch stark gefordert gewesen, sagte Filliger. Der Regierungsrat habe deswegen am 3. März den kantonalen Führungsstab eingesetzt. Zudem habe er verschiedene befristete Notverordnungen erlassen.

Die Bürgschaftsnotverordnung im Umfang von 17 Millionen Franken sollte in Schwierigkeiten geratene Unternehmen mit Liquidität versorgen. Den Firmen sollte mit den kantonalen Bürgschaften ermöglicht werden, schnell Kredite von den Nidwaldner Banken zu erhalten.

Ziel sei es gewesen, eine Entlassungs- und Konkurswelle zu verhindern, sagte Filliger. Bislang sei dieses subsidiär zur Bundeshilfe laufende kantonale Programm nicht beansprucht worden.

Bonitätsprüfung als Bremse

Jörg Genhart (SVP), Sprecher der Finanzkommission, führte dies darauf zurück, dass im kantonalen Hilfsprogramm eine Bonitätsprüfung vorgesehen sei, dies im Gegensatz zu dem des Bundes. Die Bürgschaftsnotverordnung sei trotzdem wertvoll und sinnvoll gewesen.

Die Notverordnung zu den politischen Rechten regelt, wie während des Versammlungsverbot politische Tätigkeiten ausgeübt werden konnten. Geregelt wird etwa ein Fristenstillstand für Referenden und Initiativen.

Christoph Keller (SVP) kritisierte die starke Einschränkung der direkten Demokratie während des Lockdowns. Die Landratskommissionen hätten nicht getagt, obwohl dies elektronisch, analog dem Schulunterricht, möglich gewesen sei. Unglücklich zeigte sich Keller darüber, dass der Bundesrat mit einer Mehrheit von vier Personen ein Land monatelang still legen könne.

Die Inkassonotverordnung schuf Erleichterungen für Personen, die dem Staat Abgaben schuldete. Die Kulturnotverordnung sieht eine Soforthilfe für Kulturunternehmen vor. Aus dem Kulturfonds würden maximal 100'000 Franken zur Verfügung gestellt worden, sagte Filliger.

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