Raumplanung Obwalden muss Richtplan bei Energie nachbessern

kad, sda

18.6.2021 - 16:39

Der Obwaldner Baudirektor Josef Hess muss dem Bund beim Richtplan noch einiges nachliefern. (Archivbild)
Der Obwaldner Baudirektor Josef Hess muss dem Bund beim Richtplan noch einiges nachliefern. (Archivbild)
Keystone

Der Bundesrat hat am Freitag auch den zweiten Teil des Obwaldner Richtplans genehmigt. Allerdings muss der Kanton in den Bereichen Wasser- und Windkraft nachbessern. Er hat dafür drei bis fünf Jahre Zeit.

18.6.2021 - 16:39

Obwalden verfüge nun über ein thematisch umfassendes, mit allen drei Staatsebenen abgestimmtes Raumentwicklungsinstrument, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Den ersten Teil des Richtplans hatte er bereits im vergangenen Juni genehmigt. Darin waren die Bereiche «Siedlung» und «Raumentwicklungsstrategie» aktualisiert worden.

Dass der Bund diese vorgezogen hatte, lag am damals geltenden Einzonungsstopp in Obwalden. Der Kanton hatte es nämlich verpasst, die Bauzonen im Richtplan rechtzeitig festzulegen, worauf 2019 ein Bauzonenmoratorium folgte. Dieses war schliesslich unter Auflagen aufgehoben worden.

Auch beim zweiten Teil des Obwaldner Richtplans führte der Bund Vorbehalte auf. So muss der Kanton das Kapitel «Energie» «zügig» überarbeiten, wie es im Bericht des Bundes heisst. Er muss Gewässerstrecken bezeichnen, die für Wasserkraftnutzung geeignet wären und dies begründen.

Standorte für Windkraft fehlen

Zudem fehlten die Grundlagen, welche Gebiete sich in Obwalden für die Nutzung von Windkraft eignen und es seien allenfalls mögliche Standorte festzulegen. Dies sollte aus Sicht des Bundes innerhalb von drei bis fünf Jahren möglich sein.

Der zweite Teil des Richtplans umfasst neben dem Kapitel «Energie» auch die Bereiche Verkehr, Natur und Landschaft, Tourismus und Freizeit sowie übrige Raumnutzungen. Der Bund hat für alle Bereiche Bemerkungen angefügt.

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