Kantonsrat OW Obwalden will an der Prämienverbilligung schrauben

SDA

23.5.2019 - 11:12

Auch die Bezüger von Prämienverbilligung bei der Krankenkasse sollen mithelfen, das Loch in der Obwaldner Kantonskasse zu stopfen. (Symbolbild)
Auch die Bezüger von Prämienverbilligung bei der Krankenkasse sollen mithelfen, das Loch in der Obwaldner Kantonskasse zu stopfen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Im Ringen um einen ausgeglichenen Kantonshaushalt knüpft sich Obwalden die Prämienverbilligung (IPV) vor. Die Richtprämie soll von bisher 90 auf 85 Prozent der Durchschnittsprämie sinken. Das Budget des Kantons wird entlastet, niemand mehr soll mit der IPV verdienen.

Der Kantonsrat hat am Donnerstag Nachträge zum Krankenversicherungsgesetz in erster Lesung beraten. Neu werden die IPV-Beiträge auf die effektiv geschuldeten jährlichen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung begrenzt.

Bislang konnten IPV-Bezüger in Obwalden durch die Wahl einer günstigeren Versicherungslösung höhere Vergünstigungen erhalten, als sie zur Prämienbezahlung verwenden. Kommissionssprecher Leo Spichtig (CSP) sagte, es soll nicht mehr möglich sein, mit der IPV Geld zu verdienen.

Einen Systemwechsel nimmt der Kanton bei der Budgetierung vor. Für den IPV-Budgetbetrag bilden neu die Mittleren Prämien des Bundesamts für Gesundheit (BAG) anstelle der kantonalen Durchschnittsprämien die Basis. Dank dieser präziseren Datenbasis soll das Budget näher an den effektiven Kosten liegen. In den vergangenen Jahren hatte Obwalden nämlich stets 2 bis 4 Millionen Franken zu viel budgetiert.

Budget um 2,2 Millionen Franken entlasten

Insgesamt soll sich der Budgetbetrag für die IPV dadurch um rund 2,2 Millionen Franken reduzieren. Das Budget in Obwalden unterliegt einer Schuldenbremse, darf also ein gewisses Minus nicht überschreiten. Indem der Kanton bei der IPV die Überbudgetierung verhindert, erhält er beim Voranschlag mehr Spielraum.

Dagegen wird die Richtprämie, die Grundlage für den IPV-Anspruch, weiterhin auf Basis der kantonalen Durchschnittsprämien berechnet. Sie soll aber künftig 85 Prozent dieser Prämie entsprechen, statt wie bislang 90 Prozent.

Damit halte man etwas mehr Berechtigte im IPV-System, allerdings sinken die jeweils ausgezahlten Beträge. Der Gesamtbetrag bleibe in etwa gleich, erklärte die Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser, man nähere sich aber den effektiven Prämienkosten an.

Sparübung oder nicht?

Die SP hatte gefordert, den Satz unverändert zu belassen, ihr Antrag wurde aber mit 15 zu 36 Stimmen bei 1 Enthaltungen abgelehnt. Die Linke im Rat argumentierte vergeblich, die Senkung der Richtprämie komme einer Reduktion der IPV um 5,55 Prozent gleich, die Sparübung gehe zulasten der einkommensschwächsten Personen im Kanton und man solle Versicherte nicht zum Krankenkassenwechsel zwingen.

FDP und SVP im Rat entgegneten, die Senkung dürfe nicht als Sparübung wahrgenommen werden. Die Gesamtausschüttung der IPV sei nicht betroffen.

Um Familien stärker zu entlasten, wird für sie der Mindestanspruch von 50 auf 80 Prozent der Kinderrichtprämie angepasst. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.

Zurück zur Startseite