Kantonsrat OWObwaldner Kantonsrat billigt Gemeindenbeitrag beim Finanzausgleich
SDA
28.6.2019 - 11:41
Die Obwaldner Gemeinden müssen künftig den Interkantonalen Finanzausgleich (NFA) mitfinanzieren, den bislang der Kanton alleine berappte. Der Kantonsrat hat am Freitag eine entsprechende Verordnung mit 50 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterstützt.
Wegen der steigenden Steuereinnahmen wurde Obwalden 2018 zum NFA-Geberkanton. Während die Gemeinden von der Steuerstrategie mitprofitierten, hatte der Kanton seit 2008 am Rückgang der Ausgleichszahlungen zu beissen und will nun die Gemeinden in die Pflicht nehmen.
Die Regierung sieht vor, dass sich der Kanton und die Einwohnergemeinden künftig Zahlungen in den NFA im Verhältnis ihres Anteils an den Steuereinnahmen aufteilen. Im Gegenzug will der Kanton mögliche künftige Einnahmen aus dem NFA mit den Gemeinden teilen. Diese Aufteilung soll jährlich den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und neu berechnet werden.
Die Einwohnergemeinde Engelberg kann ihre Beiträge an das Benediktinerkloster und die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde in Abzug bringen. Einen entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission hiess der Rat gut, die Kirche bleibe somit buchstäblich im Dorf, sagte Kommissionssprecher Christoph von Rotz.
Kumulation für gewisse Gemeinden
Die Gemeinden seien in der Lage, die prognostizierten Zahlungen in den NFA zu stemmen, sagte André Windlin (FDP) bei der Eintretensdebatte. Sämtliche Parteien stimmten der Vorlage zu.
SP-Sprecher Max Rötheli sagte, die Entlastung sei voraussichtlich bloss für die nächsten beiden Jahre von Bedeutung, danach könnte Obwalden wieder zum Nehmerkanton werden. Dann müsste er das Geld, das für den Ausgleich innerhalb der Kantone vorgesehen ist, mit den Gemeinden teilen, was systemfremd sei. Rötheli, Sarner Gemeindeschreiber, äusserte auch Bedenken zur Kumulation, so müsse etwa Sarnen in den innerkantonalen Finanzausgleich und neu auch in den NFA einzahlen.
Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser sagte, es sei durchaus möglich, dass Obwalden dereinst wieder NFA-Gelder erhalte. Allerdings hänge dies von den anderen Kantonen ab, der Zeitpunkt sei somit nicht planbar.
Der Vorschlag zum Miteinbezug der Gemeinden in den NFA war bereits Teil der abgelehnten Finanzstrategie. Die Beteiligung soll nun erst 2020 erfolgen und nicht bereits im laufenden Jahr. 2019 müsse der Kanton 13,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich einzahlen.
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