ProzessOffene Fragen: Prozess gegen Luzerner Konzertveranstalter vertagt
SDA
3.3.2020 - 13:57
Ein Konzertveranstalter hat sich vor dem Bezirksgericht Luzern gegen Vorwürfe gewehrt, er habe sich unrechtmässig vertrauliche Informationen des 21st Century Orchestra beschafft. Vieles blieb bei den Befragungen unklar, weshalb später weitere Zeugen vorgeladen werden.
Das 21st Century Orchestra spielt live im Konzertsaal Musik zu populären Filmen. Der Beschuldigte produzierte viele Jahre die Konzerte des Orchesters, zudem war er ab 2011 Präsident des Trägervereins. 2017 kam es zum Bruch, dies weil der Beschuldigte den Namen 21st Century auch anderweitig verwendete.
Der Beschuldigte trat Ende März 2017 als Präsident zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich dennoch bis im August regelmässig in den Administratorenaccount des Vereins eingeloggt zu haben, im Info-Mailaccount Nachrichten gelesen zu haben und die dadurch erhaltenen vertraulichen Informationen zu Gunsten seiner Produktionsfirma genutzt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Konzertveranstalter wegen unlauterem Wettbewerb und Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Sie verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken und eine Busse von 1000 Franken. Zwei weitere mögliche Tatbestände, die unbefugte Datenbeschaffung und das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, sah sie als nicht erfüllt.
Website «im Schuss gehalten»
Der 48-jährige Schweizer akzeptierte den Strafbefehl nicht, weshalb es am Dienstag vor dem Bezirksgericht Luzern zum Prozess kam. Er sagte bei der Befragung, seine Firma habe für den Verein die Logins betreut und die Website «im Schuss gehalten», dies auch nach seinem Rücktritt als Vereinspräsident. Davon habe der Vorstand des Vereins Kenntnis gehabt.
Viele Fragen beantwortete der Beschuldigte nur unbestimmt. Es könne der Fall sein, dass er sich in den Administratorenaccount eingeloggt habe, sagte er. Eine andere Antwort lautete, er sei sich «aktiv nicht bewusst», vertrauliche Informationen vom Infoaccount abgerufen zu haben. Er sei über andere Quellen an Informationen gekommen. Ihm gegenüber gemachten Beschuldigungen bezeichnete er als «Schwachsinn».
Der Richter befragte auch den heutigen Vereinspräsidenten. Dieser hatte den Beschuldigten 2017 in diesem Amt abgelöst und trat im Namen des Vereins als Privatkläger auf. Er ist ferner der Ex-Schwager des Beschuldigten.
Ungeklärte «zentral Frage»
Wie weit der Vorstand über die Zugriffsrechte des Beschuldigten Bescheid wusste, war nach den beiden Befragungen unklar. Der Verteidiger beantragte deswegen, dass ein weiteres Vorstandsmitglied und der IT-Verantwortliche dazu vor dem Gericht befragt würden.
Nach einer kurzen Verhandlungspause gab der Richter bekannt, dass auch er in dieser «zentralen Frage» eine Klärung wünsche. Er fragte, ob ein Vorstandsmitglied, das schon 2017 im Amt gewesen sei, im Publikum sitze. Dies war der Fall, doch machte dieses klar, dass es «ein eigenes Interesse» am Ausgang des Prozesses habe.
Der Richter brach darauf die Befragung ab und gab bekannt, zu einem späteren Zeitpunkt zwei weitere Vorstandsmitglieder als Zeugen zu befragen. Ob er dann auch vom IT-Verantwortlichen Auskunft verlangen will, wird der Richter danach entscheiden. Er vertagte die Verhandlung.
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