Bildung Private Mittelschulen: Regierung für bisherige Beitragspraxis

SDA

12.3.2020 - 12:04

Eine Änderung der Beitragsregelung für private Mittelschulen soll wohl überlegt sein, ist die Schwyzer Regierung der Ansciht.
Eine Änderung der Beitragsregelung für private Mittelschulen soll wohl überlegt sein, ist die Schwyzer Regierung der Ansciht.
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Schwyzer Regierung will die Beiträge an private Mittelschulen nicht nach einer neuen Praxis festlegen und lehnt eine entsprechende Motion ab. Sie zeigt sich aber offen für die «vertiefte Prüfung» der Beitragsregelung.

Dies schreibt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von CVP-Kantonsrat Simon Stäuble. Den Vorstoss mit dem Titel «Existenzsichernde Beiträge des Kantons Schwyz an die öffentlichen Mittelschulen mit privater Trägerschaft» hatte er mit 37 Mitunterzeichnenden eingereicht.

Die Motionäre sorgen sich um die Existenz der privaten Mittelschulen in Schwyz, der Stiftschule Einsiedeln, des Gymnasiums Immensee und des Theresianums Ingenbohl. Sie fordern deshalb unter anderem, dass die drei Privatschulen im Gesetzestext auf «öffentliche Schulen mit privater Trägerschaft» umbenannt werden.

Weiter sei im Mittelschulgesetz nur noch der Grundsatz der Abgeltung an die öffentlichen Mittelschulen mit privater Trägerschaft zu regeln, die Höhe der Beiträge dagegen in einer Verordnung auf Stufe Regierungsrat zu beschliessen. Dies erlaube eine flexible Anpassung ohne eine aufwändige Teilrevision bei jeglichen Anpassungen, halten die Motionäre fest.

Und schliesslich soll der Rahmen der Kantonsbeiträge so festgelegt werden, dass er «existenzsichernd und fair» sei. Der Kantonsbeitrag soll maximal dem Betrag der Betriebskosten pro Schüler an den kantonalen Mittelschulen im Fünf-Jahres-Durchschnitt entsprechen.

«Inhaltlich und sprachlich nicht korrekt»

Die Schwyzer Regierung aber lehnt diese Forderungen ab. Eine Änderung der bisherigen, langjährigen praktizierten und verständlichen Bezeichnung «Private Mittelschulen» in «Öffentliche Schulen mit privater Trägerschaft» sei inhaltlich und sprachlich nicht korrekt, schreibt sie. Die Gesetzessystematik lasse es nicht zu, den Begriff «öffentlich» für eine private Trägerschaft zu verwenden.

Zudem ist die Regierung der Ansicht, dass eine Aufteilung der Kompetenzen bei der Festlegung der Beiträge eine «hohe politische Bedeutung» habe, wohl überlegt sein soll und im Kantonsrat diskutiert und ausgehandelt werden. Eine Delegation der Kompetenzen führe tendenziell zu einer Vereinfachung des Verfahrens, was von potenziellen Interessenten, beispielsweise den privaten Mittelschulen, gezielt genutzt werden könne.

Schliesslich ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Forderung nach «existenzsichernden Beiträgen» weit über den gesetzlich festgelegten Grundsatz hinausgehe, wonach die Höhe der Beiträge «in angemessener Weise» den Betriebskosten entspreche, die durch die Schwyzer Schülerinnen und Schüler entstünden.

Sinkende Schülerzahl

Die Regierung betont aber, dass sie die Leistung der privaten Mittelschulen gleichermassen wie diejenigen der kantonalen Mittelschulen anerkenne. Die hohe Dichte von fünf Mittelschulen und die zur Zeit sinkende Schülerzahl seien die wichtigsten Faktoren für die Problematik im Mittelschulwesen.

Sie zeigt sich deshalb offen für eine vertiefte Prüfung der Beitragsregelung in Zusammenhang mit der «komplexen Struktur des Mittelschulwesens im Kanton Schwyz. Sie beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und dieses erheblich zu erklären.

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