Regierung Regierungsrat Reichmuth muss wegen Seegrundaushebung vor Gericht

SDA

12.12.2019 - 10:44

Ungemach für den neuen Schwyzer Ständerat Othmar Reichmuth: Er soll als Regierungsrat gegen Umwelt- und Bauvorschriften verstossen haben. (Archivbild)
Ungemach für den neuen Schwyzer Ständerat Othmar Reichmuth: Er soll als Regierungsrat gegen Umwelt- und Bauvorschriften verstossen haben. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der Schwyzer Baudirektor Othmar Reichmuth soll bei der Seegrundaushebung im Föhnhafen Brunnen SZ gegen Umwelt- und Bauvorschriften verstossen haben. Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat deswegen gegen den Regierungsrat Anklage erhoben.

Reichmuth, der im November in den Ständerat gewählt worden ist, wird sich vor dem Bezirksgericht Schwyz verantworten müssen. Angeklagt wird auch der ehemalige Schiffsinspektor, wie die Staatsanwaltschaft Innerschwyz am Donnerstag mitteilte.

Regierungsrat Reichmuth und dem ehemaligen Schiffsinspektor werden von der Staatsanwaltschaft Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz, gegen das Umweltschutzgesetz sowie gegen das Planungs- und Baugesetz vorgeworfen.

Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung gebe es keine, hiess es in der Mitteilung. Das Verfahren wegen mutmasslicher Urkundenfälschung sei eingestellt worden. Auch bei der Verbuchung der Kosten seien keine Unstimmigkeiten ausgemacht worden.

Bussen und Geldstrafen

Für beide Personen gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung. Im Falle einer Verurteilung drohten den Beschuldigten Bussen und/oder Geldstrafen, sagte die Leitende Staatsanwältin Franziska Steiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA .

Das Baudepartement des Kantons Schwyz hatte im April 2014 eine Seegrundaushebung im Föhnhafen Brunnen veranlasst. Damit sollte erreicht werden, dass die Kursschiffe der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee (SGV) diesen weiterhin anfahren können.

Zu diesem Zweck wurden 6000 Kubikmeter Seegrund ausgebaggert und an tieferer Stelle deponiert. Weil das Material belastet war, hätte es möglicherweise auf eine Deponie gehört. Es sei eine Anzeige beim Landesstatthalter von Schwyz eingegangen, worauf das Schreiben an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sei, sagte Steiner.

Die Staatsanwaltschaft nahm nach eigenen Angaben zu diesem Sachverhalt umfangreiche Abklärungen vor. Sie vernahm zahlreiche Personen, holte Auskünfte ein und sichtete Akten.

Keine Immunität

Sie sei zum Schluss gekommen, dass die Seegrundaushebung bewilligungspflichtig gewesen wäre, teilte die Staatsanwaltschaft Innerschwyz mit. Das verschobene Material hätte einer Deponie zugeführt werden müssen.

Reichmuth sei als Vorsteher des Baudepartements in die Planung und die Entscheide einbezogen gewesen, sagte Steiner. Der damalige Schiffsinspektor habe die Arbeiten in Auftrag gegeben. Wer genau was gemacht und zu verantworten habe, müsse nun das Gericht klären.

Der 56-jährige Reichmuth ist am 24. November im zweiten Wahlgang neu in den Ständerat gewählt worden, er wird 2020 sein Regierungsamt abgeben. Von der parlamentarischen Immunität profitiert Ständerat Reichmuth gemäss Steiner nicht, weil die mutmasslichen Delikte keinen unmittelbaren Zusammenhang zu seinem Amt als Ständerat haben. Für Regierungsräte kennt der Kanton Schwyz keine Immunität.

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