Kantonsrat ZGRichter müssen während der gesamten Amtszeit im Kanton Zug wohnen
we, sda
23.5.2024 - 11:24
Das Zuger Verwaltungsgericht stellt klar: Der politische Wohnsitz im Kanton Zug ist nicht nur Voraussetzung für die Wahl in ein Richteramt, sondern auch während der gesamten Amtszeit zwingend erforderlich. Der Kantonsrat hat diese Präzisierung am Donnerstag begrüsst.
Keystone-SDA, we, sda
23.05.2024, 11:24
SDA
Hintergrund dieser Anpassung ist der Wohnsitzwechsel einer Zuger Richterin, welcher Fragen aufgeworfen hatte. 2022 wurde bekannt, dass Verwaltungsrichterin Ines Stocker (SP), nachdem sie aus dem Kanton weggezogen war, unzulässigerweise an rund drei Dutzend Urteilen mitgewirkt hatte. Sie legte schliesslich ihr Amt nieder.
Ein Rechtsgutachten kam danach zum Schluss, dass im Kanton Zug allerdings nirgends explizit stehe, dass der für die Wahl vorausgesetzte Wohnsitz während der ganzen Amtsdauer aufrechterhalten werden müsse, und dass das Amt somit ohne Rücktrittserklärung durch einen Wohnsitzwechsel ende.
Es drängte sich die Frage auf, ob die offenbar unklare Rechtslage mittels Gesetzesänderung oder anderer Massnahmen für die Zukunft geklärt werden müsste.
Mit der vorliegenden Gesetzesrevision wird nun festgelegt, dass das Richteramt erlischt, wenn während der Amtsperiode der kantonale Wohnsitz aufgegeben wird. Die vorgeschlagene Regelung in einem Gesetz soll zu Rechtssicherheit in dieser Frage führen, heisst es in der Vorlage.
Dieser personelle Vorfall habe eine Gesetzeslücke evident gemacht, sagte die Sprecherin der FDP-Fraktion, Jill Nussbaumer. Eigentlich dürfte von einer juristisch tätigen Person erwartet werden, sich selbstverantwortlich über die Konsequenzen ihres Handelns zu informieren, sagte Nussbaumer. Trotzdem sei es besser, das Gesetz anzupassen und die Situation ein und alle Mal zu klären.
Die SVP-Fraktion schloss sich «einstimmig, die SP «vorbehaltlos» der Vorlage des Verwaltungsgerichts an. Alois Gössi (SP) nannte die Angelegenheit «keine schöne Geschichte», auch seine Fraktion stellte sich hinter die Anpassungen. Verwaltungsgerichtspräsidentin Diana Oswald sagte schliesslich, es handle sich nicht um «bahnbrechende Neuerungen». Das Gesetz solle klar und deutlich sagen, was heute eigentlich schon gelte.
Das Parlament beriet am Donnerstag die entsprechende Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes in erster Lesung. Die Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
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