Bundesgericht Schwester sexuell missbraucht: Beschwerde des Täters abgewiesen

SDA

17.1.2020 - 12:00

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der über Jahre hinweg seine jüngere Schwester sexuell missbrauchte. Der im Kanton Luzern zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilte Mann kritisierte, das Anklageprinzip sei verletzt worden.

In der Anklage war festgehalten worden, dass sich die sexuellen Übergriffe zum Teil wöchentlich oder mehrmals wöchentlich ereignet hätten und es auch zu Phasen von zwei bis drei Wochen gegeben habe, in denen keine Übergriffe stattgefunden hätten. Die Staatsanwaltschaft grenzte die Übergriffe auf die Zeit nach dem 18. Geburtstag des Verurteilten bis im Herbst 2006 ein. Die früheren Übergriffe sind verjährt.

Das Bundesgericht kommt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Anklage entgegen der Ansicht des Täters ausreichend genau sei. Zeitlich und materiell sei dem Verurteilten klar gewesen, was ihm vorgeworfen werde. Insbesondere in einem Familiendelikt, das über Jahre gedauert habe, könne nicht erwartet werden, dass über jeden einzelnen Vorfall Buch geführt werde.

Das Kantonsgericht Luzern hatte den Täter im Mai vergangenen Jahres wegen mehrfacher, teilweise versuchter Vergewaltigung und mehrfacher, teilweise versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von dreissig Monaten verurteilt. Sechs Monate davon muss der Mann absitzen. Zudem schuldet er seiner Schwester eine Genugtuung von 15'000 Franken. (Urteil 6B_997/2019 vom 08.12.2020)

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