Der Schwyzer Regierungsrat ist gegen Standesinitiativen, die einen Abbruch des E-Voting und eine Ablehnung des EU-Rahmenabkommens (Insta) fordern. Standesinitiativen seien in beiden Fällen wenig zielführend, begründete er am Montag seine Ablehnung, obwohl er die Einschätzung der Motionäre teilt, dass E-Voting und Insta die Schweizer Demokratie gefährdeten.
Die SVP-Fraktion will mit den Motionen erreichen, dass der Kanton Schwyz sich bei beiden Themen in der Bundesversammlung mit Standesinitiativen Gehör verschafft. Sie fordert einen «sofortigen Abbruch der Übung in Sachen E-Voting» sowie die bedingungslose Ablehnung des vorliegenden EU-Rahmenabkommens.
Beim E-Voting stimmt der Regierungsrat mit der SVP überein, dass dieser Abstimmungskanal zumindest zur Zeit nicht definitiv in Betrieb genommen werden dürfe. Er begründet dies mit Sicherheitsmängeln, die eine potentielle Gefahr für die Demokratie darstellten, aber auch mit den Kosten und der technologischen Abhängigkeit.
In Vernehmlassung abgelehnt
Er habe sich deswegen in der Vernehmlassung dagegen ausgesprochen, dass das E-Voting neben der Abstimmung im Urnenbüro und der brieflichen Abstimmung als dritter Stimmkanal gesetzlich verankert werde, schreibt der Regierungsrat. Die elektronische Stimmabgabe solle erst dann zulässig sein, wenn die korrekte Erfassung der Stimmen garantiert und Missbräuche ausgeschlossen werden könnten.
Die Ablehnung der Motion begründet der Schwyzer Regierungsrat damit, dass er das Anliegen bereits in der Vernehmlassung eingebracht habe. Zudem dürfte die Standesinitiative zu spät kommen. Auch würden zur Zeit Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt, die ein E-Voting-Moratorium fordere.
Einschränkung der Demokratie
Zum Rahmenabkommen mit der EU schreibt der Regierungsrat, dass der Bundesrat zu recht auf eine Paraphierung verzichtet habe. Das Abkommen würde die Demokratie einschränken. Parlamentsdebatten und Volksabstimmungen würden teilweise nur noch symbolische Bedeutung haben.
Weitere Punkte, die gemäss der Schwyzer Kantonsregierung gegen das Insta sprechen, sind eine Ausdehnung der Guillotineklausel, eine mögliche Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie, die neuen Regelungen zu den staatlichen Beihilfen oder eine Schwächung der flankierenden Massnahmen.
Dass er die vorgeschlagene Standesinitiative trotz inhaltlicher Übereinstimmung ablehnt, begründet der Regierungsrat damit, dass diese in diesem Falle als Mittel nicht geeignet sei. Der Ball liege nun beim Bundesrat und nicht bei den eidgenössischen Räten. Die Landesregierung werde über das weitere Vorgehen entscheiden. Im Falle einer Unterzeichnung des Insta dürften ohnehin Volk und Stände das letzte Wort haben.
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