Hebammen Schwyzer Regierung gegen Wartgeldpflicht für Hebammen

we, sda

1.3.2021 - 10:48

Freispraktizierende Hebammen sind für Schwangere oft rund um die Uhr erreichbar.
Freispraktizierende Hebammen sind für Schwangere oft rund um die Uhr erreichbar.
Keystone

Die Gemeinden und Bezirke im Kanton Schwyz sollen nicht verpflichtet werden, ein so genanntes Wartgeld für freipraktizierende Hebammen auszurichten. Der Regierungsrat lehnt eine Motion von Elsbeth Anderegg Marty (SP) ab, die eine Rechtsgrundlage verlangt, mit welcher die Pikettdienste der Hebammen «kostendeckend und zeitgemäss» entschädigt würden.

Die freipraktizierenden Hebammen seien oft rund um die Uhr erreichbar für Familien in einer neuen Lebenssituation, hält die Motionärin fest.

Für diese Wochenbettbegleitung verlangen die Hebammen von den betreuten Familien ein einmaliges, so genanntes Wartgeld von 120 Franken. Betreuten Hebammen Schwangere und Hausgeburten, werde eine zusätzliche Pikettdienstentschädigung in Rechnung gestellt. Einzelne Gemeinden übernehmen gemäss der Motionärin diese Beträge, während die Mehrzahl der Schwyzer Gemeinden dies nicht tue.

Blaulicht- und Notfallorganisationen würde finanziell unterstützt von der öffentlichen Hand. «Die wichtigste Fachfrau für die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit» arbeite jedoch seit Jahrzehnten unter denselben Rahmenbedingungen, stört sich Elsbeth Anderegg Marty. Deshalb fordert sie eine Rechtsgrundlage, mit welcher die Pikettdienste «kostendeckend und zeitgemäss» entschädigt werden.

Regierung lehnt Motion ab

Im Kanton Schwyz bestehe bereits eine gesetzliche Grundlage, die es den Gemeinden und Bezirken ermögliche, freipraktizierenden Hebammen ein Wartgeld auszurichten, hält die Regierung in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort fest.

Hinzu komme, dass die Ausrichtung eines Wartgelds heutzutage nicht mit dem früher gesetzlich geregelten Wartgeld der Gemeindehebammen verglichen werden könne. Zum damaligen Zeitpunkt bestand eine gesetzliche Pflicht zur Leistung von Pikett wegen der Gefahr für Mutter und Kind. Eine freipraktizierende Hebamme habe heute weder eine Aufnahmepflicht, noch sei sie verpflichtet, eine Dienstabdeckung über das ganze Jahr sicherzustellen.

Die Regierung beantragt deshalb, die Motion als nicht erheblich zu erklären. Es solle den Gemeinden und Bezirken auch künftig freigestellt bleiben, ein Wartgeld auszurichten.

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