Nutzungsplanung Schwyzer Regierung will Genehmigungsverfahren vereinfachen

rl, sda

1.3.2021 - 14:22

Der Schwyzer Baudirektor André Rüegsegger (SVP) will ein einfacheres Genehmigungsverfahren (Archivaufnahme)
Der Schwyzer Baudirektor André Rüegsegger (SVP) will ein einfacheres Genehmigungsverfahren (Archivaufnahme)
Keystone

Im Kanton Schwyz soll das Genehmigungsverfahren der Nutzungsplanung vereinfacht werden. Der Regierungsrat hat am Montag zwei mögliche Lösungen, das Einwendungs- und das Einspracheverfahren, in die Vernehmlassung geschickt.

Anlass der Revision sei, dass das heutige Rechtsmittelverfahren für Nutzungsplanänderungen mit seinen zwei Instanzenzügen kompliziert und zeitaufwändig sei, schreibt der Regierungsrat in seiner am Montag publizierten Vernehmlassungsbotschaft.

Wie das Rechtsmittelverfahren im Kanton Schwyz künftig ausgestaltet wird, ist derzeit noch offen. Der Regierungsrat gibt zwei Varianten in die Vernehmlassung: das Einwendungsverfahren und das Einspracheverfahren. Er favorisiert die zweite Variante.

Beide Varianten haben gemäss Regierungsrat ähnliche Verfahrenswege, beide beginnen mit einer öffentlichen Auflage des Nutzungsplans. Der Hauptunterschied ist, dass über die Einwendungen die Gemeindeversammlung entscheidet. Über die Einsprachen befindet der Gemeinderat; die Stimmberechtigten entscheiden weiterhin über Nutzungsplan, können aber keine Änderungen einbringen.

Das vom Regierungsrat favorisierte Einspracheverfahren ist relativ nahe beim heutigen Verfahren. Die Einführung des Einwendungsverfahren würde zu einer grundlegenden Änderung führen, schreibt der Regierungsrat. Für die Gemeindversammlungen wäre es ein neue Aufgabe, Einwendungen behandeln zu müssen. Eine sachliche und fundierte Entscheidfindung könnte damit erschwert werden.

Weiter gegen das Einwendungsverfahren spricht für den Regierungsrat, dass der Nutzungsplan nach der Beschlussfassung der Gemeindeversammlung ein zweites Mal öffentlich aufgelegt werden muss. Beim Einspracheverfahren ist der Einspracheentscheid des Gemeinderats auch das Beschwerdeobjekt.

Zur vom Regierungsrat geplanten Revision des Baugesetzes gehören auch die neuen vereinheitlichten Baubegriffe, auf die sich die Kantone geeinigt haben. Es handelt sich um die zweite von drei Revisionsetappen. Bei der ersten war es um die Mehrwertabgabe gegangen, die dritte soll das Baubewilligungsverfahren straffen.

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