Prozess Tödlicher Messerstich in «Loco-Bar» war keine Notwehr

SDA

7.6.2020 - 23:59

Blick auf das Luzerner Quartier Baselstrasse, in dem das Tötungsdelikt verübt worden war. (Archivaufnahme)
Blick auf das Luzerner Quartier Baselstrasse, in dem das Tötungsdelikt verübt worden war. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Mann, der 2017 in der «Loco-Bar» in Luzern bei einem Streit einen anderen Gast mit einem Messerstich tötete, hat nicht in Notwehr gehandelt. Das Kriminalgericht ist der Darstellung der Staatsanwaltschaft und nicht der der Verteidigung gefolgt und hat den Beschuldigten wegen (eventual-)vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Das Gericht sprach den 39-jährigen Serben zudem wegen Verstössen gegen das Betäubungs- und das Waffengesetz schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 14 Tagen sowie einer Busse von 300 Franken. Die Kriminalrichter blieben damit unter dem Antrag der Staatsanwältin, die eine elfjährige Freiheitsstrafe gefordert hatte.

Bei der Dauer der obligatorischen Landesverweisung folgte das Gericht aber der Staatsanwaltschaft und legte jene bei 12 Jahren fest. Das am Sonntag publizierte Urteil ist noch nicht begründet und noch nicht rechtskräftig.

Für Freispruch plädiert

Der Verteidiger hatte am Prozess vom 25. Mai für den Beschuldigten einen Freispruch verlangt. Sein Mandant habe sich in einer klassischen Notwehrsituation befunden, als er sich mit dem Messer gewehrt habe, und sei deswegen von Schuld und Strafe freizusprechen.

Der Beschuldigte hatte in einer Novembernacht des Jahres 2017 der Bardame geholfen, die an der Baselstrasse gelegene Bar zu schliessen. Ein 34-jähriger, alkoholisierter Eritreer wollte der Aufforderung, die «Loco-Bar» zu verlassen, nicht nachkommen, schubste den Beschuldigten und forderte ihn auf der Tanzfläche zum Kampf auf.

Der Beschuldigte gab vor Gericht an, er sei von mehreren Afrikanern angegriffen worden. Sein Kontrahent habe ein Messer hervorgeholt, das er ihm aber habe wegnehmen können. Darauf habe er in Todesangst und ohne jede Fluchtmöglichkeit mit dem Messer herumgefuchtelt, um die Schläge abzuwehren.

Mann gegen Mann

In der Darstellung der Staatsanwaltschaft, die sich auf Spuren und Zeugenaussagen stützte, wurde der Angeklagte aber nicht von mehreren Männern angegriffen. Die Kontrahenten seien sich Mann gegen Mann gegenübergestanden. Ferner habe das Survivalmesser nicht dem Opfer, sondern dem Beschuldigten gehört. Er habe es aus seiner Jackentasche genommen und mit diesem seinem Kontrahenten einen starken Stich in den Hals versetzt.

Das Opfer verblutete innerhalb kurzer Zeit am Tatort. Der Beschuldigte machte sich aus dem Staub, wurde aber am selben Tag in Luzern festgenommen.

Der Beschuldigte muss den Angehörigen des Opfers eine Genugtuung zahlen und Verfahrenskosten von über 42'000 Franken begleichen, wie aus dem Urteil weiter hervorgeht.

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