Drogenparty in Lachen Verteidiger plädiert vor Strafgericht auf unterlassene Nothilfe

rl, sda

16.12.2022 - 19:05

Vor dem Strafgericht Schwyz ist der Prozess über eine Drogenparty mit tödlichem Ausgang fortgesetzt worden. 
Vor dem Strafgericht Schwyz ist der Prozess über eine Drogenparty mit tödlichem Ausgang fortgesetzt worden. 
Symbolbild: Keystone

Der Hauptbeschuldigte im Prozess um eine Jugendliche, die an einer Drogenparty in der Ausserschwyz ums Leben gekommen ist, habe sich nur der Unterlassung der Nothilfe schuldig gemacht. Dies erklärte der Anwalt des Beschuldigten nach dem Prozess gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Keystone-SDA, rl, sda

Der Verteidiger forderte am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Schwyzer Strafgericht in den anderen Anklagepunkten Freisprüche. Es ging dabei um Tatvorwürfe wie vorsätzlichen respektive fahrlässige Tötung durch Unterlassen, Aussetzung, versuchte vorsätzliche Tötung oder versuchte schwere Körperverletzung.

Der Hauptbeschuldigte ist ein heute 25-jähriger Mann, der unter anderem ein Morphin-Gemisch an die Party mitgebracht hatte. Mindestens 15 Personen im Alter zwischen 15 und 44 Jahren waren am Fest, das am 1. August 2020 in einem Wohnhaus in Lachen stattfand.

Die 16-Jährige hatte bereits Alkohol und Xanax konsumiert, bevor sie einen Schluck aus einer Pet-Flasche des Hauptbeschuldigten trank. Darin war eine morphinhaltige Wasserlösung. Die Jugendliche starb Stunden später an einer Atemlähmung infolge einer Morphinüberdosis.

Die Anklage warf dem Hauptbeschuldigten vor, dass er nicht verhindert habe, dass die junge Frau sein Morphin-Gemisch konsumierte, obwohl er über die Gefahren für den Teenager habe wissen müssen. Und dass er, wie auch andere Party-Teilnehmer, keinen Rettungsdienst alarmiert habe, nachdem die schlechte Verfassung der 16-Jährigen festgestellt worden sei.