Justiz Von Passanten Geld erschwindelt: Betrüger verurteilt

SDA

9.3.2020 - 00:00

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Mann verurteilt, der von Passanten Geld erschwindelte. (Symbolbild)
Das Kriminalgericht Luzern hat einen Mann verurteilt, der von Passanten Geld erschwindelte. (Symbolbild)
Source: Kantonsgericht Luzern

Das Luzerner Kriminalgericht schickt einen Mann, der mit unwahren Geschichten Geld von Passanten erschwindelt hat, für zwei Jahre ins Gefängnis. Von einem Landesverweis wird der Betrüger aber verschont.

Der 48-jährige Italiener hatte in der Darstellung der Staatsanwaltschaft während mehreren Jahren im Kanton Luzern Passanten um Geld gebeten. Dabei habe er ihnen unwahre Geschichten erzählt, etwa dass er eine Autopanne habe, dass er das Portemonnaie verloren habe oder dass seine Mutter krank im Spital liege.

Obwohl der Beschuldigte versprochen habe, das Geld in den nächsten Tagen zurückzuzahlen, habe er dies nie getan, erklärte die Staatsanwaltschaft. Mit dem Geld habe er seine Drogensucht finanziert.

Die Liste der Geprellten ist lang. Im Urteil, das am Sonntag im Dispositiv und damit noch ohne Begründung publiziert worden ist, werden 44 Privatkläger aufgelistet. Meist handelte es sich um kleinere Geldbeträge von unter 200 Franken.



Das Kriminalgericht verurteilte den Beschuldigten wegen des mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und wegen Hausfriedensbruchs. Dazu kommen Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Strassenverkehrsgesetz. Ein Teil der Tatvorwürfe, so des geringfügigen Diebstahls, sind verjährt.

Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 30 Franken und zu einer Busse von 500 Franken. Zudem muss sich der Mann einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Dazu hat er Verfahrenskosten von 64'000 Franken zu tragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren gefordert sowie einen Landesverweis von zehn Jahren. Von dieser eigentlich obligatorischen Massnahme sieht das Kriminalgericht aber ab, dies weil es sich um einen schweren persönlichen Härtefall handle.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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